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Schiebungen und Machinationen auf die durch das Gesetz ge
währleistete Möglichkeit der Verfügung über die Mietzinsen
aufgebaut werden, übermittelt die Gesellschaft Abschriften
zweier ihr bekannt gewordener Verträge über Verpachtungen
von Einnahmen aus einem Grundstück. (Siehe Anlage
A. 24.) Der Hauptinhalt derartiger Verträge, die vielfach
die beliebteste Form doloser Schädigung der Hypotheken
gläubiger darstellt, liegt stets darin, daß der zahlungs
unfähige Hypothekenschuldner mit Hilfe einer vermögens
losen G. m. b. H. und geschützt durch §§ 1124, 573 BGB.
feinen Hypothekengläubigern die Erträge des Grundstücks
Zu entziehen sucht.
20. Die Bremer Terraingesellschaft schreibt:
„Die Zwangsvollstreckungen haben iit erschreckendem
Maße zugenommen. Die Mieten sind fast bei allen Zwangs
versteigerungen für den Hypothekengläubiger verloren,
denn sie sind meist entweder zidiert, oder gepfändet, oder
im voraus eingezogen. Zweite Hypotheken sind dadurch
äußerst unbeliebt geworden."
<t) Grundstücks- und Hypothen - Mäkle r.
21. Der Verband Deutscher Grundstücks- und Hypo-
theken-Makler-Vereine, Frankfurt a. M., schreibt:
„Ein genaues Studium von Zwangsverwaltungs-
akten ist für diese Frage ganz unnötig. Jeder Praktiker
weiß, daß bei nahezu allen Zwangsverwaltungen die
Mieten für längere Zeit gepfändet oder zediert sind."