Object: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Schiebungen und Machinationen auf die durch das Gesetz ge 
währleistete Möglichkeit der Verfügung über die Mietzinsen 
aufgebaut werden, übermittelt die Gesellschaft Abschriften 
zweier ihr bekannt gewordener Verträge über Verpachtungen 
von Einnahmen aus einem Grundstück. (Siehe Anlage 
A. 24.) Der Hauptinhalt derartiger Verträge, die vielfach 
die beliebteste Form doloser Schädigung der Hypotheken 
gläubiger darstellt, liegt stets darin, daß der zahlungs 
unfähige Hypothekenschuldner mit Hilfe einer vermögens 
losen G. m. b. H. und geschützt durch §§ 1124, 573 BGB. 
feinen Hypothekengläubigern die Erträge des Grundstücks 
Zu entziehen sucht. 
20. Die Bremer Terraingesellschaft schreibt: 
„Die Zwangsvollstreckungen haben iit erschreckendem 
Maße zugenommen. Die Mieten sind fast bei allen Zwangs 
versteigerungen für den Hypothekengläubiger verloren, 
denn sie sind meist entweder zidiert, oder gepfändet, oder 
im voraus eingezogen. Zweite Hypotheken sind dadurch 
äußerst unbeliebt geworden." 
<t) Grundstücks- und Hypothen - Mäkle r. 
21. Der Verband Deutscher Grundstücks- und Hypo- 
theken-Makler-Vereine, Frankfurt a. M., schreibt: 
„Ein genaues Studium von Zwangsverwaltungs- 
akten ist für diese Frage ganz unnötig. Jeder Praktiker 
weiß, daß bei nahezu allen Zwangsverwaltungen die 
Mieten für längere Zeit gepfändet oder zediert sind."
	        
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