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10. Die Preußische Pfandbriefbank schreibt:
„Bei sehr vielen, man kann Wohl sagen, bei der Mehrzahl
der Zwangsversteigerungen, bei denen die Bank beteiligt
war, lagen Mietspfändungen oder Mietszessionen vor.
Für uns als erststellige Hypothekengläubigerin erstand
hieraus jedoch niemals Schaden."
11. Die Bayer. Hypotheken- und Wechselbank schreibt:
„Schädigungen der Hypothekengläubiger durch derartige
Verfügungen kommen ziemlich häufig vor."
12. Die Rheinische Hypothekenbank Mannheim schreibt:
„Schädigungen der nacheingetragenen Hypothekengläubiger
durch Verfügungen über die Mieten, insbesondere
durch Pfändung der Mieten seitens Nichthypothekengläubiger
lassen sich oft wahrnehmen.
In Groß-Berlin bilden derartige Schädigungen die fast
ausnahmslose Regel. In ziemlich allen anderen Städten
sind sie recht häufig, besonders auch in: Mannheim, Heidelberg,
Hanau, Kassel, Altona, Wiesbaden, Köln, Duisburg,
Mainz, Halle.
Eine Folge dieses Zustandes ist, daß die Zwangsverwaltung
nur in seltenen Fällen ihren Zweck erreicht und zur Befriedigung
des betreibenden Gläubigers führt. Der Gläubiger
wird hiernach genötigt, zu dem schärferen Mittel der
Zwangsversteigerung zu greifen. Immer mehr Gläubiger
und in immer häufigeren Fällen werden also von dem milderen
Mittel der Zwangsverwaltung überhaupt absehen und
sofort die Zwangsversteigerung beantragen. Die Hypothekengläubiger
werden durch die Tatsache der Mietspfändungen
geradezu gezwungen, sofort mit der Zwangsversteigerung
vorzugehen, und zwar ohne dem Schuldner Frist lassen
zu können. Auf diese Weise wird die Mietspfändung zur
direkten Ursache des vollständigen Zusammenbruchs des Hypothekenschuldners
und zum unabwendbaren Verlust seines
Eigentums am Grundstück. Die Bestimmungen des 8 1121
BGB., die im wesentlichen die Interessen des Grundstückseigentümers
gegen den Hypothekengläubiger wahren wollen,
wirken also regelmäßig gegen die Interessen auch des Grundstückseigentümers,
und zwar um so mehr, je mehr von den
Bestimmungen des 8 1124 BGB. Gebrauch gemacht wird."
13. Die Schlesische Bodencredit-A.°G. Breslau übermittelt
der Häufigkeit der Fülle halber die Adressen der für
die Berichterstattung in Betracht kommenden als Zwangsverwalter
fungierenden Rechtsanwälte, Notare usw. Die Berichte
dieser siehe unter den Zwangsverwalterberichten.