Full text : Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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mußte,  als  sie  hätte  bieten  müssen,  wenn  die  Mietseinnahmen
zur  Bezahlung  der  Zinsen  der  beiden  vorstehenden  Hypotheken ­
  verwendet  worden  wären."
14.  Bromberg:  Zwangsverwaltcr  Kanzleirat  S.  schreibt:
„Im  Jahre  1911  besorgte  ich  26  Zwangsverwaltnngen,
bei  denen  in  10  Fällen  Verfügungen  über  die  Mieten  vorlagen. ­
  1912  besorgte  ich  18.  Dabei  lagen  6  Fälle  von  Verfügungen ­
  vor  und  zwar  sämtlich  Pfändungen  durch  Privatgläubiger."

15.  Cassel:  Zwangsverwalter  L.  schreibt:
„Erst  seit  zwei  vollen  Jahren  habe  ich  Zwangsverwaltungen ­
  von:  hiesigen  Königlichen  Amtsgericht  iiberwiesen
bekommen  und  zwar  22  Stück.  Davon  war  in  16  Fällen
die  Miete  abgetreten  oder  kurz  vorher  gepfändet.  Diese
Grundstücke  waren  sämtlich  in  der  Stadt  gelegen;  nur  bei
2  Stadtgrundstücken  lag  keine  Verfügung  vor.  Die  übrigen
5  Grundstücke,  bei  denen  nicht  über  die  Mieten  verfügt
war,  sind  nur  kleinere  Vorortgrundstücke,  wo  Wohl  aus
Unkenntnis,  Ueberrumpelung  oder  wegen  der  geringen
Mietserträge  die  Verfügung  unterblieb."
16.  Cassel:  Zwangsverwalter  Sch.  schreibt:
„Die  Zahl  der  von  mir  besorgten  Zwangsverwaltungen
beträgt  68.  Verfügungen  über  die  Miete  lagen  vor  in
44  Fällen."
17.  Cassel:  Zwangsverwaltcr  F.  schreibt:
„Ich  kann  Ihnen  nur  bestätigen,  daß  bei  den  von  mir
hier  in  der  Stadt  Cassel  geführten  Zwangsverwaltungen
fast  ausnahmslos  und  namentlich  auch  seit  der  bekannten
Reichsgerichtsentscheidung  von  1906  die  Mietserträgnisse
kurz  vor  Einleitung  der  Zwangsverwaltung  gepfändet  oder
abgetreten  waren."
18.  Cassel:  Zwangsverwalter  K.  schreibt:
„Ich  besorgte  1912  drei  Zwangsverwaltungen.  Verfügungeu
  über  die  Mieten  lagen  vor  in  allen  Fällen."
19.  Chemnitz:  Zwangsverwaltcr  Lokalrichter  P.  schreibt:
„Diese  Schwindeleien  durch  Abtretung  von  Mieten,  Eintragung ­
  von  Nießbrauchsrechten,  Mietszinspfändungen  sind
auch  hierorts  in  vollster  Blüte.  Schon  bei  Beginn  des  Neubaus ­
  wird  der  Nießbrauch  für  einen  Freund  eingetragen;
das  Grundstück  kommt  zur  Zwangsversteigerung:  eine
Zwangsverwaltung  kann  nicht  eröffnet  werden  wegen  des
            
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