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mußte, als sie hätte bieten müssen, wenn die Mietseinnahmen
zur Bezahlung der Zinsen der beiden vorstehenden Hypotheken
verwendet worden wären."
14. Bromberg: Zwangsverwaltcr Kanzleirat S. schreibt:
„Im Jahre 1911 besorgte ich 26 Zwangsverwaltnngen,
bei denen in 10 Fällen Verfügungen über die Mieten vorlagen.
1912 besorgte ich 18. Dabei lagen 6 Fälle von Verfügungen
vor und zwar sämtlich Pfändungen durch Privatgläubiger."
15. Cassel: Zwangsverwalter L. schreibt:
„Erst seit zwei vollen Jahren habe ich Zwangsverwaltungen
von: hiesigen Königlichen Amtsgericht iiberwiesen
bekommen und zwar 22 Stück. Davon war in 16 Fällen
die Miete abgetreten oder kurz vorher gepfändet. Diese
Grundstücke waren sämtlich in der Stadt gelegen; nur bei
2 Stadtgrundstücken lag keine Verfügung vor. Die übrigen
5 Grundstücke, bei denen nicht über die Mieten verfügt
war, sind nur kleinere Vorortgrundstücke, wo Wohl aus
Unkenntnis, Ueberrumpelung oder wegen der geringen
Mietserträge die Verfügung unterblieb."
16. Cassel: Zwangsverwalter Sch. schreibt:
„Die Zahl der von mir besorgten Zwangsverwaltungen
beträgt 68. Verfügungen über die Miete lagen vor in
44 Fällen."
17. Cassel: Zwangsverwaltcr F. schreibt:
„Ich kann Ihnen nur bestätigen, daß bei den von mir
hier in der Stadt Cassel geführten Zwangsverwaltungen
fast ausnahmslos und namentlich auch seit der bekannten
Reichsgerichtsentscheidung von 1906 die Mietserträgnisse
kurz vor Einleitung der Zwangsverwaltung gepfändet oder
abgetreten waren."
18. Cassel: Zwangsverwalter K. schreibt:
„Ich besorgte 1912 drei Zwangsverwaltungen. Verfügungeu
über die Mieten lagen vor in allen Fällen."
19. Chemnitz: Zwangsverwaltcr Lokalrichter P. schreibt:
„Diese Schwindeleien durch Abtretung von Mieten, Eintragung
von Nießbrauchsrechten, Mietszinspfändungen sind
auch hierorts in vollster Blüte. Schon bei Beginn des Neubaus
wird der Nießbrauch für einen Freund eingetragen;
das Grundstück kommt zur Zwangsversteigerung: eine
Zwangsverwaltung kann nicht eröffnet werden wegen des