Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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und fassen, unser denen der deutsche Grundbesitz und 
Realkredit in der Gegenwart leidet, Schutz zu suchen, hat 
in der Erkenntnis, daß gegen die hier vorgebrachten Schä 
digungen am dringendsten Abhilfe not tut, sofort nach seiner 
Gründung ein möglichst umfangreiches Material zu sam 
meln gesucht, welches die von allen Seiten erhobenen 
Klagen und die von sachkundigen Korporationen bereits 
geltend gemachten Vorstellungen eingehender begründen 
und dem Gesetzgeber die Ueberzeugung von der Rot- 
roendigkeit einer sofortigen Aenderung des geltenden 
Rechtes verschaffen möchte. Aus der Menge des uns 
zugeflossenen Materials legen wir in den Anlagen Aus 
züge oor, die in drei Gruppen gesondert sind: 
1. Beschwerden in Einzelfällen, die Aufschluß dar 
über geben, welchen Schaden der einzelne zahlen 
mäßig erleidet und wie hilflos er den Wirkungen 
des Gesetzes gegenübersteht (Anlage A). 
2. Aeußerungen großer Kreditinstitute über den Um 
fang des Schadens und die Rotwendigkeit der Re 
form (Anlage B). 
Z. Berichte der Zroangsoerroalter und mit der Zwangs 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen ver 
trauter Personen über die gewohnheitsmäßige und 
gewerbliche Ausnutzung der Vorschriften des Gesetzes 
und ihre verderblichen Wirkungen (Anlage C). 
Die Summe des Schadens, den die Hypothekengläubiger 
zu erleiden haben, läßt sich annähernd aus den letztge 
dachten Berichten ermitteln. Rimmt man an, daß in 
Groß-Berlin nicht bei 80 bis 90% wie die Zwangsverwalter 
in Anlage C berichten, sondern nur bei 2 / 3 der Immo- 
biliar-Zroangsoollstreckungen Zessionen und Pfändungen 
vorausgegangen sind, und daß durchschnittlich nur 3 
Quartale Mietzins dem Hypothekengläubiger entzogen 
werden, so stellt sich die Rechnung folgendermaßen: Bei 
898 Hausgrundstücken, die mit einem Steigerpreise von 
durchschnittlich mehr wie je 200 000 M. im Jahre 1911 
in Groß-Berlin zur Zwangsversteigerung kamen (vergl. 
Jahrbuch der Aeltesten der Kaufmannschaft für 1911,
	        
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