Borwort.
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Durch den Ausbruch des Krieges erfuhr das Verbandsleben
eine schwere und nachhaltige Störung. Während des Krieges
galten die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 4. Juni
1861, nach welchen die öffentliche Gewalt in die Hände der Militärbehörden
überging und wonach eine Reihe Verfassungsartikel
außer Kraft gesetzt werden konnten. So lag es während dem
Belagerungszustände in der Macht der Generalkommandos, die
Preßfreiheit nach Belieben einzuschränken (Zensur) oder ganz
aufzuheben. Das war die Ursache, warum unsere „Bergarbeiter-Zeitung"
mit größter Vorsicht an die Besprechung von Bergarbeiterforderungen
herangehen mußte. Auch die Herausgabe
von Flugblättern war äußerst erschwert, wodurch die öffentliche
Kritik an den vorhandenen Mißständen und die Werbearbeit für
den Verband sehr eingeengt wurden.
Ebenso schlimm stand es um das Versammlungswesen, das
gerade in unserem Beruf eine wichtige Rolle spielt. Von der
Machtbefugnis, Versammlungen zu verbieten oder an ihre Genehmigung
besondere Bedingungen zu knüpfen, machten die Generalkommandos
reichlich Gebrauch, und viele örtliche Polizeibehörden
taten noch ein übriges, um die Versammlungsfreiheit
vollends totzuschlagen.
Alle diese Erschwerungen unserer Tätigkeit durch den Belagerungszustand
wären weniger fühlbar geworden, wenn wir es
mit einer humanen, friedliebenden Unternehmerschaft zu tun
hätten. Die haben wir im Bergbau aber nicht. Der beim
Kriegsbeginn von der Regierung proklamierte Burgfrieden
wurde von den Werksbesitzern und ihren Organisationen wenig
beachtet. Sie wußten, daß der Arbeiterorganisation durch den