Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

Borwort.
—
Durch  den  Ausbruch  des  Krieges  erfuhr  das  Verbandsleben
eine  schwere  und  nachhaltige  Störung.  Während  des  Krieges
galten  die  Bestimmungen  des  preußischen  Gesetzes  vom  4.  Juni
1861,  nach  welchen  die  öffentliche  Gewalt  in  die  Hände  der  Militärbehörden ­
  überging  und  wonach  eine  Reihe  Verfassungsartikel
außer  Kraft  gesetzt  werden  konnten.  So  lag  es  während  dem
Belagerungszustände  in  der  Macht  der  Generalkommandos,  die
Preßfreiheit  nach  Belieben  einzuschränken  (Zensur)  oder  ganz
aufzuheben.  Das  war  die  Ursache,  warum  unsere  „Bergarbeiter-Zeitung" ­
  mit  größter  Vorsicht  an  die  Besprechung  von  Bergarbeiterforderungen ­
  herangehen  mußte.  Auch  die  Herausgabe
von  Flugblättern  war  äußerst  erschwert,  wodurch  die  öffentliche
Kritik  an  den  vorhandenen  Mißständen  und  die  Werbearbeit  für
den  Verband  sehr  eingeengt  wurden.
Ebenso  schlimm  stand  es  um  das  Versammlungswesen,  das
gerade  in  unserem  Beruf  eine  wichtige  Rolle  spielt.  Von  der
Machtbefugnis,  Versammlungen  zu  verbieten  oder  an  ihre  Genehmigung ­
  besondere  Bedingungen  zu  knüpfen,  machten  die  Generalkommandos ­
  reichlich  Gebrauch,  und  viele  örtliche  Polizeibehörden ­
  taten  noch  ein  übriges,  um  die  Versammlungsfreiheit
vollends  totzuschlagen.
Alle  diese  Erschwerungen  unserer  Tätigkeit  durch  den  Belagerungszustand ­
  wären  weniger  fühlbar  geworden,  wenn  wir  es
mit  einer  humanen,  friedliebenden  Unternehmerschaft  zu  tun
hätten.  Die  haben  wir  im  Bergbau  aber  nicht.  Der  beim
Kriegsbeginn  von  der  Regierung  proklamierte  Burgfrieden
wurde  von  den  Werksbesitzern  und  ihren  Organisationen  wenig
beachtet.  Sie  wußten,  daß  der  Arbeiterorganisation  durch  den
            
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