Die Gültigkeitsfeststellung. 5
Es ist nun im Einzelfalle um dessentwillen oft so schwer, festzustellen,
ob Völkerrecht vorliegt, weil keinem Staate gegen seinen Willen Recht
aufgezwungen werden kann. Der Nachweis, daß ein bestimmter
Staat einen Satz als Rechts- und zwar als Völkerrechtssatz an
erkannt hat, wird nur dann leicht zu führen sein, wenn ein Staat
einem anderen Staate gegenüber sich auf diesen Satz als Völkerrechts
satz berufen hat oder ihn als solchen gegen sich hat gelten lassen.
Aber selbst beim aufgezeichneten Recht ist die Feststellung nicht so
leicht, als es auf den ersten Augenblick erscheint. Denn wenn auch aus
der Aufzählung der Vertragsparteien zu Beginn jedes Vertrages
entnommen werden kann, wer die Vertragsparteien sein sollen, so
ist mit dieser Aufzählung nicht gesagt, daß sie auch wirklich Vertrags
parteien geworden, das heißt rechtlich gebunden sind. Für jeden
Staatsvertrag muß geprüft werden, ob er schon, ob er noch gilt.
Ob er schon gilt: Ein Vertrag ist noch nicht perfekt mit der Unter
zeichnung, sondern erst mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden,
bzw. nach Aufnahme eines Protokolles über die erfolgte Hinterlegung
nach Maßgabe des Staatsvertrages. Das hängt damit zusammen,
daß bei den meisten Verträgen heute parlamentarische Zustimmung
erforderlich ist, und daß, wenn auch ein Staatsvertrag dem Willen der
Regierung konform ist, so wie er durch Unterzeichnung durch die
Bevollmächtigten Ausdruck gefunden hat, so doch damit noch nicht
gesagt ist, daß er auch dem Willen des Parlamentes entspricht. Ein
lehrreiches Beispiel bietet der Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni
1919. Dieser hat zwar an diesem Tage die Unterzeichnung der Bevoll
mächtigten gefunden, ohne aber damit schon völkerrechtliche Gültigkeit
erlangt zu haben. Diese ist vielmehr zunächst im Verhältnis der Mächte,
die am 10. Januar 1920 ihre Ratifikationsurkunden unter Errichtung
eines Protokolles in Paris hinterlegt haben, an diesem Tage in Kraft
getreten (Art. 440 des Friedensvertrages), während eine Ratifikation
der Vereinigten Staaten von Amerika, das heißt das Versprechen des
Staatsoberhauptes als des völkerrechtlichen Vertreters des Staates,
den Vertrag halten zu wollen, trotz eines dahingehenden Willens des
amerikanischen Präsidenten Wilson, mangels der Zustimmung einer
Zweidrittelmehrheit des amerikanischen Senates, wie sie das ameri
kanische Staatsrecht verlangt, noch nicht möglich gewesen ist.
c) Unrichtig und irreführend, aber weil er sich eingebürgert hat,
beizubehalten, ist der Name Völkerrecht. Juristisch genau wäre