Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

12  Völkerrecht  des  Altertums.
Grund  des  Völkerrechts  Landesrecht  schafft,  wird  hier  erklärt,  daß  das
bestehende,  bzw.  das  noch  zu  schaffende  Völkerrecht,  sobald  es  für  den
Staat  verbindlich  geworden,  Landesrecht  ist.  Es  liegt  also  lediglich
eine  Antizipierung  des  Umgusses  von  Völkerrecht  in  Landesrecht  vor.
Dabei  ist  sür  Art.  4  noch  zu  bemerken,  daß  nach  seiner  unglücklichen
Fassung  („allgemein  anerkannte  Sätze")  nur  universelles  Völkerrecht ­
  und  hier  nur  wieder  Gewohnheitsrecht,  weil  beim  Vertragsrecht
die  Vertragsparteien  genau  genannt  sind,  unter  Art.  4  fällt.  In  allen
anderen  Fällen  ist  hingegen  ein  besonderer  Umguß  von  Völkerrecht
in  Landesrecht,  so  wie  wir  ihn  oben  kennen  gelernt  haben,  notwendig.
§  3.  Geschichte  des  Völkerrechts.
Beruht  das  Völkerrecht  auf  dem  materiellen  Moment  der  Interessengemeinschaft ­
  und  den  ideellen  der  gemeinsamen  Kultur,  ist  weiter  ein
Völkerrecht,  wenigstens  regelmäßig^,  nur  zwischen  gleichen  und  unabhängigen ­
  Staaten  möglich,  so  kann  es  nicht  wunder  nehmen,  daß
ein  Völkerrecht  im  modernen  Sinne  dem  Altertum  wie  der  Neuzeit
fremd  gewesen  ist.  Ist  deni  heutigen  Staatenleben  der  Gedanke  der
Jnterdepenz  immanent,  so  beherrschte  die  Idee  der  Isoliertheit  die
Jahrhunderte  bis  in  den  Beginn  der  sog.  Neuzeit  hinein.  Weder  die
Israeliten,  die  von  der  Idee  des  auserwählten  Volkes  ausgingen,
noch  die  Griechen,  die,  stolz  auf  ihre  Autarkie,  auf  andere  Völker  als
Barbaren  herabsahen  und  endlich  nicht  die  Römer,  mit  deren  Grundsätze: ­
  „ad versus  hostem  (d.  h.  dem  Nichtrömer)  aeterna  auctoritas“
wie  mit  deren  Tendenz  auf  Weltbeherrschung  ein  Völkerrecht  unvereinbar ­
  war,  vermochten  es  daher  zur  Ausbildung  eines  solchen  zu  bringen.
War  dem  griechischen  Denken,  das  beweisen  die  Schriften  vornehmlich ­
  des  Pythagoras  und  der  Stoiker,  internationales  Denken  nicht
fremd,  so  entsprach  doch  der  Praxis  viel  mehr  die  Selbstgenügsamkeit
eines  Aristoteles,  der  isolierte  Staat  eines  Plato.  Man  kann  es  höchstens ­
  als  Ansätze  eines  Völkerrechts  bezeichnen,  wenn  gewisse  Sätze
über  die  Gastfreundschaft  und  auch  über  die  Unverletzlichkeit  der  Gesandten ­
  bestanden,  wenn  im  Rahmen  Griechenlands  der  Amphiktyonenbund
  eine  gewisse  engere  Verbindung,  für  den  bestimmte
Rechtssätze  galten,  schuf,  und  wenn  uns  Verträge,  namentlich  Friedensi
  Auch  zwischen  unabhängigen  und  abhängigen  Staaten  gilt  Völkerrecht,
darüber  später  (§  5).
            
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