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sofort ohne Kündigung nutz haben dann mit dem Arbeiterausschuß nichts
zu schaffen. Ich möchte den Herrn Vertreter der Regierung darauf hin
weisen, daß es notwendig fein wird für die Landarbeiter, daß dieser Para
graph geändert wird. Die Verhältnisse für die Landarbeiter und Industrie
arbeiter sind grundverschieden. Der Landarbeiter, der vor Ablauf des
Wirtschaftsjahres entlassen wird, verliert seine ganze Existenz, er ist ge
zwungen, sein Vieh zu verkaufen, hat kolossalen Schaden. Wenn in der
Stadt ein Industriearbeiter sofort entlassen wird, kann er in einer anderen
Stadt eine Stellung mit ganz ähnlichen Verhältnissen finden. Der Land
arbeiter, der auch nur vorübergehend in der Stadt tätig ist, hat großen
Schaden. Die Sache müßte derart abgeändert werden, daß auch bei so
fortiger Entlassung der Arbeitgeber veranlaßt wird, sich mit dein Arbeiter
ausschuß ins Benehmen zu setzen, und daß die Entlassung nicht eher statt
finden darf, ehe der Schlichtungsausschuß sich auf den Standpunkt gestellt
hat, daß hier tatsächlich Gründe für eine sofortige Entlassung vorliegen.
Ein dahingehender Antrag ist in unserer Gauleitersitzung in Stettin an
genommen worden. Ich werde ihn mit Begründung dem Vorstand vor
legen.
Landgraf - Stralsund: Ich will einige Punkte herausgreifen, die viel
leicht dazu geführt haben, daß auch innerhalb Pommerns eine so verschieden
artige Behandlung bei den Landarbeiter-Tarifabschlüssen stattfinden konnte.
Wir haben auf der Insel Rügen den ersten Landarbeiter-Tarif zustande
gebracht. Er wurde vor kurzer Zeit erst erneuert. Es ist wohl der beste
Tarif, der in Landarbeiterkreisen abgeschlossen wurde. Die Klagen, die
heute durch die ganze Diskussion gingen, daß der Pommersche Landbund
ein Hindernis der Tarifabschlüsse gewesen ist, haben wir in Rügen nicht
zu verzeichnen gehabt. Der Pommersche Landbund hatte dort noch nicht
Fuß gefaßt. Vor * 14 Tagen ist nun auch eine Kreisgruppc des Land
bundes auf Rügen gegründet wordene Ich weiß nicht, wie unsere späterer!
Verhandlungen dadurch vielleicht erschwert werden. . Die Hauptsache aber
wird sein, daß in den Kreisen der Landarbeiter erst einmal der Gedanke
Fuß faßt, was der Arbeiter auf alle Fälle haben muß. Darüber werde ich
in der kommenden Debatte einige Richtlinien vorlegen, die hoffentlich Ge
legenheit geben wird, in etwas längerer Redezeit diese Frage zu erörtern.
K w a s n i k - Berlin: Zu der Verordnung vom 3. September werden wir
in den allernächsten Tagen den Kollegen einen Auszug aus der Ihnen wohl
bekannten Bearbeitung von Billerbeck und Syrup zugehen lassen. Die
jenigen, die die Broschüre haben, will ich darauf hinweisen, daß im Kom
mentar einige Dinge enthalten sind, mit denen wir uns nicht einverstanden
erklären können. Ich sage das, damit die Broschüre von den Kollegen nicht
ohne Vorbehalt aufgenommen wird. Es wurde aus den § 14 hingewiesen,
wonach vor -der Kündigung der Arbeiterausschuß zu hören ist, und darauf,
daß es dann weiter heißt: Bon der Erfüllung dieser Pflicht ist die Kün
digung nicht abhängig. Dabei ist aber weiter zu beachten, was dahinter
folgt: Unbeschadet der Befugnis des Schlichtungsausschusses (8 21), im
Streitfall die Stellungnahme der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung ein
zuholen und bei Verletzung der Vorschriften des 8 13 auf die Erneuerung
des Dienstverhältnisses zu erkennen.
Ist also der Arbeitcrausschuß nicht gehört worden, so kann der Schlich-
tungsausschuß trotzdem von sich aus veranlassen, daß er nun gehört wird.
Es steht weiter in der Verordnung, daß auch ein Streik ein wichtiger
Grund ist. Das trifft auch nicht zu. Durch den Streik wird ja gerade zum
Ausdruck gebracht, daß es sich nicht um beharrliche Arbeitsverweigerung