Full text : Der Pommersche Landbund

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sofort  ohne  Kündigung  nutz  haben  dann  mit  dem  Arbeiterausschuß  nichts
zu  schaffen.  Ich  möchte  den  Herrn  Vertreter  der  Regierung  darauf  hinweisen, ­
  daß  es  notwendig  fein  wird  für  die  Landarbeiter,  daß  dieser  Paragraph ­
  geändert  wird.  Die  Verhältnisse  für  die  Landarbeiter  und  Industriearbeiter ­
  sind  grundverschieden.  Der  Landarbeiter,  der  vor  Ablauf  des
Wirtschaftsjahres  entlassen  wird,  verliert  seine  ganze  Existenz,  er  ist  gezwungen, ­
  sein  Vieh  zu  verkaufen,  hat  kolossalen  Schaden.  Wenn  in  der
Stadt  ein  Industriearbeiter  sofort  entlassen  wird,  kann  er  in  einer  anderen
Stadt  eine  Stellung  mit  ganz  ähnlichen  Verhältnissen  finden.  Der  Landarbeiter, ­
  der  auch  nur  vorübergehend  in  der  Stadt  tätig  ist,  hat  großen
Schaden.  Die  Sache  müßte  derart  abgeändert  werden,  daß  auch  bei  sofortiger ­
  Entlassung  der  Arbeitgeber  veranlaßt  wird,  sich  mit  dein  Arbeiterausschuß ­
  ins  Benehmen  zu  setzen,  und  daß  die  Entlassung  nicht  eher  stattfinden ­
  darf,  ehe  der  Schlichtungsausschuß  sich  auf  den  Standpunkt  gestellt
hat,  daß  hier  tatsächlich  Gründe  für  eine  sofortige  Entlassung  vorliegen.
Ein  dahingehender  Antrag  ist  in  unserer  Gauleitersitzung  in  Stettin  angenommen ­
  worden.  Ich  werde  ihn  mit  Begründung  dem  Vorstand  vorlegen. ­

Landgraf  -  Stralsund:  Ich  will  einige  Punkte  herausgreifen,  die  vielleicht ­
  dazu  geführt  haben,  daß  auch  innerhalb  Pommerns  eine  so  verschiedenartige ­
  Behandlung  bei  den  Landarbeiter-Tarifabschlüssen  stattfinden  konnte.
Wir  haben  auf  der  Insel  Rügen  den  ersten  Landarbeiter-Tarif  zustande
gebracht.  Er  wurde  vor  kurzer  Zeit  erst  erneuert.  Es  ist  wohl  der  beste
Tarif,  der  in  Landarbeiterkreisen  abgeschlossen  wurde.  Die  Klagen,  die
heute  durch  die  ganze  Diskussion  gingen,  daß  der  Pommersche  Landbund
ein  Hindernis  der  Tarifabschlüsse  gewesen  ist,  haben  wir  in  Rügen  nicht
zu  verzeichnen  gehabt.  Der  Pommersche  Landbund  hatte  dort  noch  nicht
Fuß  gefaßt.  Vor  *  14  Tagen  ist  nun  auch  eine  Kreisgruppc  des  Landbundes ­
  auf  Rügen  gegründet  wordene  Ich  weiß  nicht,  wie  unsere  späterer!
Verhandlungen  dadurch  vielleicht  erschwert  werden.  .  Die  Hauptsache  aber
wird  sein,  daß  in  den  Kreisen  der  Landarbeiter  erst  einmal  der  Gedanke
Fuß  faßt,  was  der  Arbeiter  auf  alle  Fälle  haben  muß.  Darüber  werde  ich
in  der  kommenden  Debatte  einige  Richtlinien  vorlegen,  die  hoffentlich  Gelegenheit ­
  geben  wird,  in  etwas  längerer  Redezeit  diese  Frage  zu  erörtern.
K  w  a  s  n  i  k  -  Berlin:  Zu  der  Verordnung  vom  3.  September  werden  wir
in  den  allernächsten  Tagen  den  Kollegen  einen  Auszug  aus  der  Ihnen  wohl
bekannten  Bearbeitung  von  Billerbeck  und  Syrup  zugehen  lassen.  Diejenigen, ­
  die  die  Broschüre  haben,  will  ich  darauf  hinweisen,  daß  im  Kommentar ­
  einige  Dinge  enthalten  sind,  mit  denen  wir  uns  nicht  einverstanden
erklären  können.  Ich  sage  das,  damit  die  Broschüre  von  den  Kollegen  nicht
ohne  Vorbehalt  aufgenommen  wird.  Es  wurde  aus  den  §  14  hingewiesen,
wonach  vor  -der  Kündigung  der  Arbeiterausschuß  zu  hören  ist,  und  darauf,
daß  es  dann  weiter  heißt:  Bon  der  Erfüllung  dieser  Pflicht  ist  die  Kündigung ­
  nicht  abhängig.  Dabei  ist  aber  weiter  zu  beachten,  was  dahinter
folgt:  Unbeschadet  der  Befugnis  des  Schlichtungsausschusses  (8  21),  im
Streitfall  die  Stellungnahme  der  gesetzlichen  Arbeitnehmervertretung  einzuholen ­
  und  bei  Verletzung  der  Vorschriften  des  8  13  auf  die  Erneuerung
des  Dienstverhältnisses  zu  erkennen.
Ist  also  der  Arbeitcrausschuß  nicht  gehört  worden,  so  kann  der  Schlichtungsausschuß
  trotzdem  von  sich  aus  veranlassen,  daß  er  nun  gehört  wird.
Es  steht  weiter  in  der  Verordnung,  daß  auch  ein  Streik  ein  wichtiger
Grund  ist.  Das  trifft  auch  nicht  zu.  Durch  den  Streik  wird  ja  gerade  zum
Ausdruck  gebracht,  daß  es  sich  nicht  um  beharrliche  Arbeitsverweigerung
            
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