Full text : Der Pommersche Landbund

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eine  sozialistische  Regierung  hätten.  Die  sozialen  Gesetze  standen  auch  früher
solange  auf  dem  Papier,  bis  die  Arbeiter  sich  organisiert  hatten  und  durch  ihre
Macht  sie  verwirklichten.  Das  müßt  Ihr  auch  den  Arbeitern  klar  mache:,.
Man  kann  aber  von  dev  Regierung  verlangen,  daß  sie  die  Arbeiter  schützt
gegen  rigorose  Entlassungen.  Ein  solches  Gesetz  muß  erlassen  werden  zum
Schutz  der  landwirtschaftlichen  Produktion.  Daswollenwirineiner
Eingabe  verlangen.
Weiter  müssen  wir  verlangen,  daß  die  Schlichtungsausschüfse  vollständig ­
  neu  aufgezogen  werden.  (Sehr  richtig!)  Ich  habe  Maßnahmen
.getroffen,  daß  auch  in  der  Deutschen  Nationalversammlung  ein  Vorstoß
seitens  der  sozialdemokratischen  Fraktion  unternommen  wird,  wie  es  schon
in  der  Preußischen  Landesversammlung  geschieht.  Seitens  des  Reichsarbeitsministeriums ­
  ist  geplant,  die  Gewerbegerichte  auf  das  Land  zu
übertragen.  Die  Beisitzer  würden  sowohl  aus  Arbeitnehmer-  wie  aus  Arbeitgeberkreisen ­
  gewählt.  Wir  können  aber  jetzt  nicht  aus  solche  Wahlen
warten,  sondern  im  Sinne  eines  Notgesetzes  müssen  Gerichte
eingesetzt  werden,  ib 1  i  c  über  E  i  nz  e  l  str  ei  t  f  ä  l  l  e  z  u  e  u  t  -
sch  ei  d  en  h  ab  e  n.  Da  muß  bis  zu  einer  endgültigen  Wähl  die  Vertretung ­
  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  von  den  Organisationen  der
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  ernannt  werden.
Nach  der  Verordnung  vom  23.  Dezember  1918  gelten  die  S  ch  lichtn ­
  n  g  s  a  u  s  s  ch  ü  s  s  e  nicht  für  Einzelsälle;  das  müssen
wir  aber  jetzt  auch  verlangen  von  der  G  e  s  e  tz  g  e  b  u  n  g.
So  notwendig  die  Aufhebung  der  Gelsindeordnung  war,  so  hat  man  damals
doch  verabsäumt,  Gesetze  zur  Sicherung  des  Arbeitsfriedens  auf  dem  Lande
zu  schaffen.  Ihr  alle  könnt  aber  daran  mithelfen  durch  Eingaben  an  die
Regierung  ans  dem  Lande/  Die  Unternehmer  schicken  immerfort  Eingaben;
das  muß  auch  von  uns  geschehen.  Weiter  mnß  eine  Vereinheitlichung ­
  der  auf  Grund  des  Tarifvertrags  errichteten
Ei  n  i.g  un  g  s  st  e  l  l  e  n  mit  der,  amtlichen  Schlichtungsauss
  ch  ü  s  s  e  n  erfolgen.  Es  müssen  also  einerseits  Schlichtnngsausschüsse
für  gemeinsame  Streitigkeiten  eines  Betriebes  bestehen  und  andererseits
Arbeitsgerichte  nach  Art  der  Gewerbegerichte  zur  Schlichtung  der  Einzelsälle. ­

K  lei  n  e  r  -  Bublitz:  Es  freut  mich,  daß  der  Vorstand  jetzt  endlich
mit  positiven  Vorschlägen  herauskommt.  Wenn  die  Beisitzer  ernannt  werden
sollen,  dann  müßte  festgelegt  werden,  daß  die  Vorschläge  nur  von  der  Organisation ­
  gemacht  werden  können;  sonst  bekommen  wir.  wieder  Beisitzer,
die  gar  keinen  Wert  für  die  Arbeiter  haben.  Ich  habe  an  den  Wirtschaftsminister ­
  Schmidt  eine  Eingabe  gerichtet,  daß  in  allen  solchen  Fällen,  wo
nachweislich  durch  die  Schuld  eines  Arbeitgebers  ein  Streik  entsteht,  die
Zwangsbewirtschaftung  und  bestimmte  Strafen^  eintreten  können.  Nur  so
kann  man  die  Arbeitgeber  wirklich  fassen.  Helfen  kann  uns  nur  rücksichtsloses ­
  Durchgreifen.  Der  Junker  reagiert  nur  auf  Macht.  Der  Pommersche
Landbund  sagte  in  der  Versammlung,  die  Arbeitszeit  mnß  verlängert  werden. ­
  Der  Arbeiter  soll  dadrtrch  mehr  verdienen,  daß  die  Naturalien  höher
bewertet  werden;  aber  der  Barlohn  muß  erniedrigt  werden.  Herr  von  Kleist
sagte:  Wenn  wir  erst  die  Ueberzahl  sind,  müssen  sich  die-  Landarbeiter  fügen
im  Guten  oder  im  Bösen.  Auch  wir  müssen  rücksichtslos  vorgehen  gegen  Arbeitgeber, ­
  -die  durch  eigene  Schuld  Aussperrung  oder  Streik  provozieren.
Da  mnß  die  Regierung  mit  Strafen  vorgehen.  Notwendig  ist  die  baldmögliche ­
  Neubeseüung  verschiedener  Regierungsstellen.  Die  Regierungsräte,
Landräte  und  ein  Teil  der  Kreissekretäre  arbeiten  vollständig  noch  nach
            
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