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Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit
wie dieselben in den jetzt abgeschlossenen Tarifen festgelegt sind'
Bezirk,
für welchen der Tarif
Geltung hat
Ar b e i t s z e i t
Zuschlag
für
Ueberstunden
Zuschlag
für
Sonntagsarbeit
Preußische Staats-.
forsten
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
50%, f. Kulturarbeiter
20%
BeiFeucrwachdienst
u.b. naturnotwendig.
Arbeit. 20 %
Bayern.
8 Stunden. Bei Akkord kann mit
dem Betriebsrat eine andere
Arbeitszeit festgesetzt werden
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Württemberg
In der Regel 8 Stunden. Im
Einvernehmen mit dem Arbeiterausschuß
kann die Arbeitszeit
vom
1. 4. bis 30. 9. auf lO Std.
1.10. „ 15.11. „ 9 „
16.11. „ 15. 2. „ 8 „
16. 2. „ 31. 3. „ 9 „
festgesetzt werden
Keine Bestimmungen
INI
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Pfälzische Staatsforstverwaltung
8 Stunden
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Freistaat Sachsen.
8 Stunden. An. den Vorabenden
der Festtage: Weihnachten,
Ostern, Pfingsten, tritt Verkürzung
der Arbeitszeit auf
5 Stunden ein
Kulturarbeit 10 Stunden
25%
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Sachsen-Weimar-Eisenach
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
25% auch bei
Kulturarbeit
50%
Sachsen-Altenburg
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Sachsen-Meiningen
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
250/0, auch bei
Kulturarbeit
Keine Bestimmungen
im
Tarif
Freistaat Gotha.
Staatsforstverw.u.
Staatsvermögensverw.
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
25%
50 o/a
Schwarzburg-Rudolstadt.
Oberherrsch.
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
25°/»
50%
Schwarzburg-Rudolstadt
f. d. Staatsforsten
Rathsfeld
und Seega
8 Stunden, bei Kulturarbeit
10 Stunden zulässig
25 0/0
50%
Schwarzburg-Sondershausen.
Oberherrschaft
8 Stunden, in dringenden Fällen
Ueberstunden zulässig
50%
Keine Bestimmungen
im
Tarif