Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Arbeitszeit,  Zuschläge  für  Ueberstunden  und  Sonntagsarbeit.
Line  der  ersten  Verordnungen  der  neuen  Regierung  nach  der  Revolution
war  die  über  die  Einrichtung,  des  Achtstundentages.  Ausgenommen  waren
diejenigen  Berufe,  die  einen  Einfluß  auf  die  Ernährung  des  deutschen  Volkes
haben.  Da  die  Landwirtschaft  in  erster  Linie  für  die  Ernährung  des  Volkes
zu  sorgen  hat,  wurde  in  der  vorläufigen  Landarbeitsordnung  eine  andere
Arbeitszeit  festgelegt.
Die  Waldbesitzer  waren  nun  der  Meinung,  daß  auch  für  die  Waldarbeiter  die
Verordnung  des  Achtstundentages  nicht  gültig  sei,  sondern  auch  für  diese  die
längere  Arbeitszeit  der  Landarbeitsordnung  in  Frage  komme.,  Hiermit  hat  sich
aber  der  Verband,  wie  auch  erfreulicherweise  die  Mehrzahl  der  Forstarbeiter,
nicht  einverstanden  erklärt.  In  fast  allen  Forstbezirken  wurde  der  Achtstundentag ­
  eingeführt  und  daran  festgehalten.
In  31  Tarifen  ist  der  Achtstundentag  festgesetzt  worden.  In  2  Tarifen
ist  keine  Arbeitszeit  festgesetzt,  während  in  eineüi  Tarif  gesagt  wird,  daß  die
Arbeitszeit  9  Stunden  nicht  überschreiten  darf.  Eine  Ausnahme  bildet  die
Kulturzeit.  In'  dieser  darf  die  Arbeitszeit  in  den  meisten  Tarifen  auf
10  Stunden  verlängert  werden.  Eine  über  die  ächstündige  Arbeitszeit  hinausgehende ­
  Zeit  muß  aber  als  Ueberarbeit  angesehen  und  verrechnet  werden.  Leider
ist  in  den  Tarifen  nicht  überall  ein  Zuschlag  für  Ueberstunden  festgesetzt  worden.
Dies  muß  aber  bei  dem  nächsten  Abschluß  nachgeholt  werden.
Für  die  preußischen  Staatssorsten  sowie  für  den  Freistaat  Koburg  und  für
die  Klosterforstbezirke  im  Regierungsbezirk  Hildesheim  und  Hannover  wird  für
Ueberstunden  50  Prozent  und  für  solche  bei  Kulturarbeiten  20  Prozent  Zuschlag ­
  gezahlt.  Einen  Zuschlag  von  50  Prozent  für  alle  Ueberstunden  zahlen
Schwarzburg-Sondershausen  und  die  Stadt  Warstein  in  Westfalen.  In  .  11  Abschlüssen ­
  sind  25  Prozent  festgelegt.  In  einem  Falle  wird  jede  Ueberstunde
mit  1,50  Mk.  entschädigt.  In  einem  anderen  Falle  wird  an  Männer  über
18  Jahre  75  Pf.  und  an  Frauen  über  18  Jahre  40  Pf.  für  jede  Ueberstunde
gezahlt.  In  11  Tarifen  ist  die  Entschädiguugsfrage  für  Ueberstunden  nicht
geregelt  worden.
Für  Sonntagsarbeit  wird  gezahlt:  In  den  preußischen  Staatsforsten  bei
Feuerlöschdienst  und  bei  sonstigen  naturnotwendigen  Arbeiten  20  Prozent.
Ebenso  in  den  Klosterforstreviereu  in  Hannover  und  Hildesheini.  Den
doppelten  Stundenlohn  zahlen  der  Freistaat  Koburg  und  die  Stadt  Warstein.
7  Tarife  enthalten  eine  Entschädigungssumme  von  50  Prozent.  In:  Tarif
für  die  Bezirksgeineinschaft  der  Amtshauptnlaunschaft  und  Stadt  Plauen  i.  Sa.
sind  für  jeden  über  21,  Jahre  alten  Arbeiter  80  Pf.  uiid  für  die  Frauen  im
gleichen  Alter  50  Pf.  als  Entschädigung  für  Sonntagsgeld  pro  Stunde  festgesetzt. ­
  In  22  Fällen  ist  eine  Entschädigung  für  Sonntagsarheit  nicht  vorgesehen. ­

Entschädigung  für  weite  Wege  von  und  zur  Arbeitsstelle.
Eine  alte  Forderung  der  Waldarbeiter  war  von  jeher  die  Entschädigung
der  weiten  Wege  von  und  zur  Arbeitsstelle.  In  sehr  wenigen  Fällen  wurde
eine  solche  gewährt.  Bei  einer  Unifrage,  die  im  Frühjahr  1919  von  unserem
Gauleiter  in  Thüringen  ,  in  40  Forstbezirken  vorgestommen  wurde,  konnte  fest-
            
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