Bestimmung der Lohnhöhe.
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türfnis nach einer wechselvolleren Lebensgestaltung, Hoffnung
auf bessere Zeiten auch dort festgehalten, wo nicht der allerhöchste
Lohn zu erreichen ist.
Allerdings hat diese freie .Selbstbestimmung ihre Grenze; der
Mensch muß schließlich leben. Ejier ist auch die Grenze ge
geben, bis z u welcher der Lohn dauernd sinken
kann; ist ein Gewerbe oder ein Land nicht mehr imstande, einen
Lohn zu zahlen, der zur Leben«fristung ausreicht, so werden sie
von den Arbeitern notgedrungenerweise verlassen. Umgekehrt kann
auch der Arbeitgeber nicht jeden beliebigen Lohn
zahlen; er muß sicher sein, daß ihm in dem preise, den er für
bas fertige Produkt erhält, die Rosten des Lohnes — neben den
übrigen Selbstkosten — zum mindesten ersetzt werden. Dort, wo
die Löhne sehr hoch stehen, wie in den australischen Staaten, sind
denn auch gewisse Industrien nicht möglich.
Innerhalb der Grenzen der Erhaltung des
Arbeiters und der Ro st enrexrod Aktion für den
Unternehmer können die Löhne in ziemlich
weitem Umfange schwanken. Man hat das früher be
stritten. Im Mittelalter, soweit die Bevölkerung überhaupt in
eine Lohnpolitik hineingezogen wurde, wollte die kirchliche Lehre
vom justum pretium, dem gerechten Lohne, be
wußt einen Ausgleich der Interessen des kfandwerkers und feiner
Gesellen herbeiführen; diese Auffassung fand noch einmal einen
großartigen Ausdruck in dem englischen „L e h r l i n g s g e s e tp
der Königin Elisabeth von 1562, das in Rodifizierung
älterer Bestimmungen die Lohnfestsetzung den Friedensrichtern
übertrug. Der aufkommende Frühkapitalismus zerbrach dies Ge
setz wie die alte Anschauung überhaupt; unter dem Eindruck des
starken ^erabsinkens der Arbeiterklasse in dieser Zeit setzte sich
die pessimistisch gefärbte Überzeugung auf beiden Seiten fest, daß
der Lohn des Arbeiters dem denkbar niedrigsten Stande immer
zustreben müsse. Diese Anschauung wurde von den Vertretern
der Arbeiterinteressen in dem „ehernen Lohngesetz", von den
Unternehmerfreunden in der „Lohnfondstheorie" formuliert.
Das eherne Lohngesetz ist zuerst von Ricardo ausge
sprochen worden; in seiner heutigen Formulierung stammt es
von dem Arbeiterführer Ferdinand Lassalle. In seinem
berühmten „Gffenen Antwortschreiben an das Zentralkomitee
zur Berufung eines Allgemeinen Deutschen Arbeiterkostgresses