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Buch VII.
Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
selben Zwecken wertvolles Bau- und Ackerland der Benutzung vorenthält,
während aber die Ausdehnung des Prinzips des Privateigentums
auf den unterirdischen Grund die Benutzung desselben verhinderte, ge
währte sie keine Garantie für Verbesserungen. Die größten Verwen
dungen von Kapital aus «Öffnung und Entwicklung von Minen —
Verwendungen, die sich in einzelnen Fällen auf Millionen Dollar
beliefen — hatten aus Grund der bloßen Bearbeitungsgerechtsame
stattgefunden.
wären die Verhältnisse, welche die ersten englischen Ansiedler
in Nordamerika umgaben, derartige gewesen, um ihre Aufmerksamkeit
de novo auf die Frage des Grundbesitzes zu lenken, so kann es keinem
Zweifel unterliegen, daß sie auf die ersten Prinzipien zurückgegangen
wären, gerade wie sie in Angelegenheiten der Staatsverfassung darauf
zurückgingen; und der individuelle Grundbesitz würde verworfen worden
sein, gerade wie Adel und Monarchie verworfen wurden. Aber während
einerseits in dem Lande, von dem sie kamen, dies System sich noch nicht
völlig entwickelt und dessen Wirkungen sich noch nicht vollständig fühlbar
gemacht hatten, verhinderte andererseits der Umstand, daß in dem
neuen Lande ein unermeßlicher Kontinent zur Ansiedlung einlud, jede
Frage über die Gerechtigkeit und Zuträglichkeit des Privatbesitzes am
Grund und Boden. Denn in einem neuen Lande scheint der Gleichheit
volles Genüge geleistet zu werden, wenn nur niemandem gestattet wird,
Land unter Ausschluß der übrigen an sich zu nehmen. Anfänglich scheint
es ganz unschädlich, dies Land als absolutes Eigentum zu behandeln.
Ist doch genug Land für alle da, die welches haben wollen, und die
Sklaverei, die in einem späteren Lntwicklungsstadium notwendig
aus dem individuellen Grundbesitz entspringt, wird nicht gefühlt.
In Virginien und nach dem Süden zu, wo die Ansiedlung einen
aristokratischen Lharakter hatte, wurde die natürliche Ergänzung der
großen Güter, in welche das Land verteilt war, in Gestalt der Neger-
sklaverei eingeführt. Aber die ersten Ansiedler Neu-Lnglands verteilten
das Land wie zwölf Jahrhunderte vorher ihre Ahnen das Land Bri
tanniens behandelt hatten, indem sie jedem Familienhaupt seinen
Wohnplatz und sein Ackerland gaben, während außerhalb der freie
Gemeindegrnnd lag. was die großen Eigentümer betraf, welche die
englischen Könige durch Patentbriefe zu schaffen suchten, so sahen die
Ansiedler klar genug die Ungerechtigkeit des angestrebten Monopols,
und keiner dieser Eigentümer erhielt viel aus ihren Bewilligungen;
aber der Überfluß an Land verhinderte, daß die Aufmerksamkeit auf das
Monopol gelenkt wurde, welches der individuelle Grundbesitz selbst bei
kleinen Flächen mit sich bringen muß, sobald der Grund und Boden
selten wird. Und so ist es geschehen, daß die große Republik der neuen
Welt am Beginn ihrer Laufbahn eine Institution angenommen hat,
welche den Republiken des Altertums zum Verderben gereichte; daß ein
Volk, welches die unveräußerlichen Rechte aller Menschen aus Leben,