Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  V.

vom  Grundbesitz  in  den  Vereinigten  Staaten.

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Staates),  welche  nach  spanischem  Gesetz  zurückgestellt  waren,  um  für
spätere  Bewohner  dieser  Stadt  wohnplätze  zu  bieten,  ohne  nennenswerten ­
  Protest  appropriiert  worden  waren.  Aber  die  Neuheit  des
Falles  durchbrach  die  gewohnten  Vorstellungen  und  führte  die  Menschen
auf  die  ersten  Prinzipien  zurück,  und  es  wurde  einstimmig  entschieden,
daß  dieses  goldhaltende  Land  gemeinschaftliches  Eigentum  bleiben
solle,  von  dem  niemand  mehr  nehmen  dürfe,  als  er  vernünftigerweise
benutzen  könne,  oder  länger  besitzen  dürfe,  als  er  es  benutze.  Diese
Auffassung  der  natürlichen  Gerechtigkeit  erhielt  die  Zustimmung  des
Generalgouvernements  und  der  Gerichtshöfe,  und  solange  die  Goldausbeute ­
  beträchtlich  blieb,  wurde  kein  Versuch  gemacht,  diese  Rückkehr
zu  den  ursprünglichen  Zdeen  umzustoßen.  Der  Rechtstitel  auf  das  Land
verblieb  der  Regierung,  und  niemand  konnte  mehr  als  einen  Anspruch
auf  faktischen  Besitz  erlangen.  Die  Goldgräber  setzten  in  jedem  Distrikt
den  Umfang  des  Platzes,  den  der  einzelne  nehmen  konnte,  und  den  Umfang ­
  der  Arbeit  fest,  die  geleistet  werden  mußte,  um  die  Benutzung
zu  konstituieren,  wurde  diese  Arbeit  nicht  geleistet,  so  konnte  jeder  den
Boden  besetzen.  So  war  niemandem  gestattet,  die  Hilfsquellen  der  Natur
zu  belegen  oder  abzuschließen.  Die  Arbeit  wurde  als  der  Schöpfer  der
Güter  anerkannt,  ihre  freies  Feld  gegeben  und  ihre  Belohnung  sichergestellt.
  Das  Mittel  würde  unter  den  in  den  meisten  Ländern  herrschenden ­
  Bedingungen  nicht  volle  Gleichheit  der  Rechte  verschafft  haben,
aber  unter  den  dort  und  damals  bestehenden  Verhältnissen,  bei  einer
dünnen  Bevölkerung,  einem  unerforschten  Lande  und  einer  Beschäftigung, ­
  die  ihrer  Natur  nach  eine  Lotterie  war,  gewährte  sie  volle  Gerechtigkeit. ­
  Der  eine  konnte  eine  enorm  reiche  Ablagerung  treffen,
andere  dagegen  Monate  und  Zähre  vergebens  suchen,  aber  alle  hatten
die  gleiche  Chance.  Niemand  durfte  mit  den  Gaben  des  Schöpfers
„Hund  im  Trog  spielen"*).  Der  Grundgedanke  der  Bergwerksordnung
war,  Aufkauf  und  Monopol  zu  verhindern.  Auf  denselben  Grundsatz
sind  die  Bergwerksgesetze  Mexikos  begründet,  und  dasselbe  Prinzip
wurde  in  Ausstralien,  in  Britisch-Lolumbien  und  in  den  südafrikanischen
Diamantenfeldern  angenommen,  denn  es  stimmt  mit  den  natürlichen
Nechtsanschauungen  überein.
Mit  dem  verfall  des  Goldgrabens  in  Kalifornien  gewann  schließlich ­
  die  gewohnte  Vorstellung  vom  Privateigentum  die  Oberhand
in  dem  Erlaß  eines  Gesetzes,  welches  die  Privilegierung  mineralhaltiger
Grundstücke  zuließ.  Die  einzige  Folge  davon  ist,  daß  Naturvorteile
verschlossen  und  dem  Eigentümer  von  Mineralgrund  die  Macht  gegeben
wurde,  jedem  anderen  die  Benutzung  dessen  zu  verbieten,  was  er  selbst
nicht  benutzen  will.  Und  es  gibt  viele  Fälle,  in  welchen  Mineralgrund
für  spekulative  Zwecke  zurückgehalten  wird,  gerade  wie  man  zu  den*) ­

  Das  englische  Sprichwort:  to  play  the  dog  in  the  manger  (soviel  wie  neidisch
sein)  ist  vm  Deutschen  nicht  wiederzugeben.  Anm.  des  Ubers.
            
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