Full text : Fortschritt und Armut

Buch  VII.

28^  Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

Zwecken  zu  dienen,  die  zur  Wohlfahrt  des  ganzen  Volkes  beitragen
könnten.
wenden  wir  unsere  Blicke  in  die  Vergangenheit,  so  können  wir
überall,  wo  genug  Licht  über  die  Zustände  verbreitet  ist,  sehen,  daß
alle  Völker  in  ihren  ersten  Anschauungen  den  gerneinschastlichen  Besitz
am  Grund  und  Boden  anerkannt  haben,  und  daß  der  sdrivatgrundbesitz
  eine  Usurpation,  eine  Schöpfung  der  Gewalt  und  des
Truges  ist.
wie  Madame  de  Stael  sagte:  „Die  Freiheit  ist  alt".  Kehren  wir
zu  den  frühesten  Überlieferungen  zurück,  so  werden  wir  immer  finden,
daß  die  Gerechtigkeit  den  ältesten  Rechtstitel  hat.

Kapitel  V.
Vom  Grundbesitz  in  den  Vereinigten  Staaten.
Zn  den  früheren  Stadien  der  Zivilisation  wurde,  wie  wir  sahen,
der  Grund  und  Boden  stets  als  Gemeingut  betrachtet.  Und  wenden
wir  uns  von  der  dämmernden  Vergangenheit  zu  unserer  eigenen  Zeit,
so  können  wir  bemerken,  daß  die  natürlichen  Anschauungen  noch  dieselben
sind,  und  daß  die  Menschen,  in  Verhältnisse  gestellt,  unter  welchen  der
Einfluß  von  Erziehung  und  Gewohnheit  geschwächt  ist,  instinktmäßig
die  Gleichheit  des  Rechtes  an  die  Gaben  der  Natur  anerkennen.
Die  Entdeckung  von  Gold  in  Kalifornien  brachte  in  einem  neuen
Lande  Menschen  zusammen,  die  gewohnt  gewesen  waren,  den  Grund
und  Boden  als  rechtmäßigen  Gegenstand  persönlichen  Eigentums  zu
betrachten,  und  von  denen  wahrscheinlich  nicht  einer  unter  tausend  je
im  Traume  daran  gedacht  hatte,  einen  Unterschied  zwischen  Grundeigentum ­
  und  anderem  Eigentum  zu  machen.  Aber  zum  ersten  Male  in  der
Geschichte  der  angelsächsischen  Rasse  kamen  diese  Männer  in  Berührung
mit  einem  Lande,  aus  welchem  Gold  durch  die  einfache  Verrichtung
des  Auswaschens  zu  erhalten  war.
wäre  das  Land,  mit  dem  sie  es  zu  tun  hatten,  Ackerland  oder
weide  oder  Wald  von  besonderer  Güte  gewesen;  wären  es  Grundstücke ­
  gewesen,  welche  durch  ihre  Lage  einen  besonderen  wert  für
kommerzielle  Zwecke  erhielten  oder  wegen  der  von  ihnen  gebotenen
Wasserkräfte  wert  hatten,  oder  hätten  sie  reiche  Minen  von  Kohlen,
Eisen  oder  Blei  enthalten,  so  würden  die  Grundbesitzverhältnisse,  an
die  sie  gewöhnt  waren,  zur  Anwendung  gekommen  sein,  und  der  Boden
wäre  streckenweis  in  Privatbesitz  übergegangen,  wie  selbst  die  öffentlichen ­
  Grundstücke  in  San  Franzisko  (tatsächlich  die  wertvollsten  des
            
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