Full text : Zur Wertzollfrage

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Nicht  mit  Unrecht  ist  vielfach  gegenüber  Hinweisen
auf  die  im  August  1910  stark  gestiegene  und  seitdem  un-Grundstücke,

  die  der  Flächensteuer  unterliegen  (Spalte  21),  abzüglich
20°/ 0  für  Fermentationsverlust,  also  6506  dz.  Die  im  Erntejahre
1909  versteuerte  Menge  setzt  sich  sonach  zusammen  aus  191465  dz  (zu
57  Mark  versteuert),  24533  dz  (zu  45  Mark  versteuert),  6506  dz
(Flächensteuertabak)  und  beträgt  daher  im  Ganzen  222504  dz.  In
den  vorhergehenden  Jahren  war  der  Betrag  der  Spalte  12  durch  45
zu  dividieren  und  zu  der  so  gewonnenen  Menge  des  nach  dem  Gewichte
versteuerten  Tabaks  die  auf  die  vorbezeichnete  Weise  zu  berechnende
Menge  des  Flächensteuertabaks  in  fermentiertem  Zustande  hinzuzufügen. ­

Für  das  Erntejahr  1910  erfolgte,  da  das  vierte  Vierteljahrsheft
1910  der  Reichsstatistik  noch  nicht  vorliegt,  die  Berechnung  in  nachstehender ­
  Weise.  Nach  dem  Zentralblatte  für  das  Dcutsd)e  Reich  betrug
im  Erntejahre  1910  das  Roheinnahmesoll  M.  12565522  für  Tabaksteuer. ­
  Dieser  Betrag  ändert  sich  unter  Hinzufügung  der  Ausfuhrvergütung ­
  (lediglich  auf  inländischen  Tabak  bezogen)  und  unter  Abzug  der
Surrogatensteuer,  welche  beide  in  der  Rohsolleinahme  verrechnet  sind,
auf  ca.  M.  12665000.  In  Fachkreisen  wird  vielfach  angenommen,  daß
sich  die  Menge  des  niedrig  versteuerten  Grumpen-,  Zigaretten-  und
Hageltabaks  auf  ca.  20000  dz  mit  einer  Steuereinnahme  von
M.  900000  und  die  Menge  des  Flächensteuertabaks  auf  ca.  6000  dz
(fermentiert)  mit  einer  Steuereinahme  von  ca.  M.  150000  stellen  dürfte.
Nach  Abzug  dieser  Steuereinahme  von  M.  1050000  verbleibt  noch  ein
Steuersoll  von  M.  11615000,  das  —  durch  57  dividiert  —  eine  versteuerte ­
  Menge  von  ca.  204000  dz  ergibt.  Die  Steuermenge  beträgt  demnach ­
  204000  dz  plus  26000  dz  für  Grumpen-,  Hagel-,  Zigaretten-  und
Flächensteuertabak,  also  insgesamt  230000  dz.  Eine  etwaige  Fehlschätzung ­
  des  Anteils  zum  Vorzugssatze  versteuerten  Tabaks  hat  ans
den  Betrag  der  versteuerten  Gesamtmenge  keinerlei  entscheidenden
Einfluß.  Wäre  der  Anteil  des  Grumpen-,  Hagel-,  Zigaretten-  und
Flächensteuertabaks  z.  B.  nur  halb  so  hock),  als  hier  angenommen  wird,  so
würde  dadurch  die  im  Erntejahre  1910  versteuerte  Gesamtmenge
nur  eine  Änderung  von  230000  dz  auf  228000  dz  erfahren!
            
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