Full text : Zur Wertzollfrage

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Auf  dem  Gebiete  der  gesamten  Ausfuhr  hat  der  Beschluß ­
  des  Bundesrats  vom  11.  Februar  1911,  durch
den  alle  Ausfuhrwaren  vom  1.  April  1911  ab  wertanmeldepflichtig ­
  find,  Wandel  zum  Besseren  geschaffen;
die  Zahl  der  wertanmeldepflichtigen  Einfuhrwaren  ist
indessen  auch  nach  diesem  Beschlusse  noch  minimal
geblieben.  Es  bleibt  abzuwarten,  ob  die  an  unsere
Handels-  und  Jndustriekreise  gerichtete  Anregung
des  Kaiserlichen  Statistischen  Amts  —  zu  Erwägungen ­
  über  die  Zweckmäßigkeit  einer  Ausdehnung
der  Wertanmeldepflicht  auf  alle  Einfuhrwaren  —  auf
fruchtbaren  Boden  fallen  wird;  die  Stellung  des  Handelsvertragsvereins ­
  scheint  erfreulicherweise  zustimmend
zu  sein.
Wäre  indessen  die  Feststellung  der  Durchschnittswerte
durch  den  handelsstatistischen  Beirat  auch  richtiger,  als  sie
bisher  war,  so  kämen  wir  doch  damit  der  Erhellung  der
klaffenden  Wertunterschiede  innerhalb  einer  und  derselben ­
  Marengattung  nicht  näher.  Auch  die  verschiedenen ­
  Durchschnittswerte  einer  Warengattung  in  nach
Herkunftsländern  gegliederter  Weise,  die  in  den  jährlichen ­
  —  zum  Gebrauche  der  Behörden  und  Beiratsmitglieder ­
  gedruckten  —  Protokollen  des  handelsstatistischen ­
  Beirates  enthalten  sind,  können  uns  Wesentliches
nicht  sagen,  weil  sich  bei  zahllosen  Warengattungen  die
klaffenden  Wertunterschiede  innerhalb  der  ganzen  Gattung ­
  oft  in  ebenso  hohem  Grade  innerhalb  des  Teiles
finden,  der  aus  einem  Herkunftslands  eingeführt  wird.
            
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