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lich Bändern), Tüll, Beuteltuch, Gaze, Krepp, Flor, Spitzen
aus unvermischter Seide mit ca. 11«/ 0 ; Orchideen, Nelken
usw. (Position 41 a/b) sind zollfrei; der Zoll für Kaviar
stellt sich auf ca. 6 °/ 0 des Eroßhandelswertes, der für
goldene Taschenuhren auf 1,8 °/ 0 .
Doch möchte die erstaunliche Unstimmigkeit zwischen
Wert und Zoll deutlicher noch zu Tage treten, wenn wir
sie nicht an der Hand von Verhältniszahlen, sondern
absoluten Zahlen zu erläutern versuchen. Ein Doppelzentner
fertiger Elfenbeinerzeugnisse (Position 602) im
Einfuhrwerte von 3411 Mark erbringt an Zoll 350
Mark, eine goldene Taschenuhr im durchschnittlichen Einfuhrwerte
von 44 Mark an Zoll 80 Pfg., der Doppelzentner
Schokolade im Einfuhrwerte von 280 Mark an
Zoll 50 Mark, ein Panamahut 30 Pfg. nach dem Generaltarife,
10 Pfg. nach dem Konventionaltarif, ein Herrenfilzhut
im durchschnittlichen Einfuhrwerte von 5 Mark
an Zoll 50 Pfg., ein bereits aufgeputzter Frauen- oder
Kinderhut im durchschnittlichen Einfuhrwerte von ca. 36
Mark an Zoll 1 Mark, ein Doppelzentner dichter seidener
Gewebe (ercl. Bänder), Seidentüll, Seidengaze, Beuteltuch
und Spitzen aus Seide im Durchschnittswerte von
6569 Mark an Zoll 633 Mark, ein Doppelzentner roher
und zubereiteter Straußen- und Reiherfedern im Durchschnittswerte
von ca. 13000 Mark an Zoll 80 Mark, ein
Doppelzentner Puder, Schminken, wohlriechender Salben,
künstlicher Riechstoffe im Durchschnittswerte von 925 Mark
an Zoll 76 Mark, ein Doppelzentner orientalischer Fuß