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stehen ist, so daß es in diesem Sinn unabhängig von
jedem solchen Kodex — der nur ein Versuch ist, die
reale Sittlichkeit zu formulieren und zu beeinflussen
— existiert und jedem solchen Kodex gegenübergestellt
werden kann. Das Phänomen hat seine eigene
Logik, seine eigenen Bestimmtheiten, die wir erforschen
können wie eine Naturerscheinung. Da diese
Bestimmtheiten sich aus der „Natur“ des Menschen
und des sozialen Zusammenlebens ergeben, kann man
von einer „natürlichen“ Sittenlehre im Gegensatz zu
einer gebotenen sprechen, und da diese Bestimmtheiten
erfahrungsmäßig erforscht werden können,
von einer natürlichen Sittenlehre im Gegensatz zur
theologischen oder überhaupt metaphysischen. In
diesen beiden Gegenüberstellungen drückt sich der
tiefere Sinn aus, in dem das Wort „natürlich“ damals
gebraucht wurde und der ungeheure Fortschritt, der
darin lag. Freilich kam dazu die eben behandelte Verirrung,
die gleichzeitig von einem inhaltlich bestimmten
natürlichen Idealzustand sprechen ließ, der den
Dingen immer und überall entspreche und praktisch
durchgeführt werden müsse, und die Assoziation mit
dieser Verirrung wurde dem großen Gedanken selbst
gefährlich.
In ganz demselben Sinn sprach man nun damals
von einem „Naturrecht“ — leider auch hier die Idee
eines darauf zu basierenden ewigen Gesetzbuchs
damit verbindend. Das Naturrecht in dem Sinn, in
dem es für uns allein in Betracht kommt, beruhte auf
der Erkenntnis, daß das Kecht aus den sozialen Notwendigkeiten
geboren und durch sie zu verstehen