Full text : Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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kannte  auch  den  Charakter  des  Rechts  als  eines  nicht
nur  natürlichen,  sondern  auch  sozialen  Phänomens.
Er  vollzog-  die  Scheidung  von  der  Ethik,  die  den
Juristen  früherer  Zeit  fremd  gewesen  war  —  war
doch  für  sie  das  Recht  die  allgemeine  ars  boni  et  aequi,
die  einheitlich  als  Exegese  der  vorhandenen  Gebote
weltlicher  und  überweltlicher  Gesetzgeber  darzulegen
war.  Es  liegt  keine  sachliche  Differenz  darin,  wenn
Leibniz  —  hier  ganz  Schüler  von  Grotius  —  das  Recht
wieder  fast  in  der  Sittlichkeit  aufgehen  läßt:  Die  Erkenntnis, ­
  daß  das  Recht  und  die  Sittlichkeit  besondere ­
  Phänomene  seien,  war  e  i  n  Schritt  der  Analyse.
Die  Erkenntnis,  daß  beide  aus  derselben  sozialen
Wurzel  sprießen  und  analog  zu  begreifen  seien,  ein
weiterer  Schritt.  Auf  Leibniz  und  Pufendorf  folgte
dann  Wolff,  der  das  Naturrecht  dem  System  der
Moralwissenschaft  definitiv  einfügte,  wie  das  schon
vorher  anderwärts,  besonders  in  Schottland,  geschehen ­
  war.
Das  also  war  das  Naturrecht,  das  durch  das  ganze
19.  Jahrhundert  der  Prügelknabe  unter  den  Sozialwissenschaften ­
  war.  Generation  nach  Generation  von
Schülern  wuchsen  heran,  die  alle  sorgfältig  gelehrt
wurden,  darüber  zu  lächeln  und  niemand,  der  etwas
auf  sich  hielt,  konnte  davon  ohne  mitleidige  Geringschätzung ­
  sprechen  .  Es  wurde  —  und  oft  von  einem
und  demselben  Kritiker  —  als  halbmaterialistischer,
mechanischer  „Naturalismus“  verschrieen,  der  allem
Idealen  und  Emotionellen  verständnislos  gegenüberstand, ­
  bald  als  höchste  spekulative  Verirrung  eines
Rationalismus,  der  nie  in  die  Wirklichkeit  blickte  und
            
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