Full text: Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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sehen. Aber erst um die Zeit des Auftretens Savignys 
begann die Rechtswissenschaft, als solche und als 
ganze, Front gegen die theoretische Analyse zu 
machen und die Rechtsgeschichte — abgesehen natür 
lich von der juristischen Technik der Praxis 1 — für 
die Rechtswissenschaft schlechtweg zu erklären. Von 
da ab trat in ihr einerseits die ganze romantische Ab 
neigung gegen die „Aufklärungsphilosophie“, die man 
mit den wissenschaftlichen Leistungen der gleichen 
Periode zusammenwarf, andrerseits die ganze übellau 
nige Verachtung des Tatsachensammlers gegen alles, 
was keine Urkunde ist, hervor. Arbeit an der Urkunde, 
das war die eigentliche wissenschaftliche Arbeit für 
sie, alles weitere war bestenfalls schöne Einleitung, 
meist aber lediglich Feuilletonistik. Das Naturrecht 
war für sie eine spekulative Philosophie und außer 
dem noch eine sehr unsympathische — nämlich he- 
donisch-rationalistische — species. Der allgemeine 
Fonds von Gedanken bestand im romantischen Dog 
ma vom einzigartigen, unausschöpfbaren, halb mysti 
schen Volksgeist und einigen geschichtsphilosophi 
schen Derivaten bezüglich des Problems der Ana 
logie der Rechtsentwicklung verschiedener Völker 
usw. Aber in diesen Dingen kam es nicht zu weiterem 
Vordringen: Man begnügte sich, den Volksgeist usw. 
gleichsam anzuerkennen und ohne viel nach dem 
Wesen des Phänomens zu fragen, wandte man sich 
dem Gegenstand des eigentlichen Interesses zu, der 
Arbeit im Archiv. 
1 Diese blieb ziemlich unberührt, wie das ja in der Natur der 
Sache lag.
	        
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