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Aber der Kern der Abneigung gegen das Natur -
recht, das man so einfach erledigen und aus der
Wissenschaft für immer verweisen zu können glaubte,
lag in dem Ekel vor dem gesetzgeberischen Reformeifer
vieler Naturrechtslehrer und deren Tendenz,
die lebendigen Rechtszustände eines Volks in einer
allgemeingültigen Weise modeln zu wollen. Wie die
Naturrechtslehrer ihrerseits nicht die Größe der Kluft
zwischen einer Theorie des Rechts und einem Universalgesetzbuch
für alle Orte und Zeiten geahnt hatten,
sondern ganz sorglos von der einen zur anderen
Aufgabe übergegangen waren, so ahnten wieder die
Rechtshistoriker, die mit vollem Recht die Idee von
einem sein sollenden allgemeingültigen System von
Rechtssätzen bekämpften, nicht, daß neben und unter
dieser unglücklichen Idee im Lehrgebäude der Naturrechtslehrer
ein Schatz von theoretischem Wissen
über das Rechtsphänomen lag, und so schütteten sie
das Kind mit dem Bade fort. Und eine neue Rechtswissenschaft
sollte entstehen.
In dem zuletzt erwähnten Punkt liegt zugleich
die wichtigste Berührung mit der historischen Schule
der Nationalökonomie. Auch hier wandten sich die
Geister vor allem gegen das liberale Wirtschaftsprogramm
— gegen die Verkündung von Selbstverantwortung,
Freiheit, Nichteingreifen des Staats als
allgemeingültiger Ideale. Und auch hier mit Recht —
wenngleich die Historiker mitunter ebenfalls Ideale
aufstellten, und außerdem sich deren strenger historischer
Bedingtheit nicht immer voll bewußt blieben.
Aber auch hier vermochte man dieses Beiwerk nicht