— mögen die einzelnen das wissen und wollen oder
nicht.
Aber das, was die Gegner der Arbeit des achtzehnten
Jahrhunderts geleistet haben, das lag doch
in einer ganz anderen, ganz neuen Entwicklungslinie?
Wenn sie das Alte nicht vernichtet haben, so
haben sie doch daneben etwas ganz anderes gebaut
— die historische Nationalökonomie, die historische
Rechtswissenschaft usw., das sind doch neue Gebilde,
die neue Bahnen gebrochen haben? Wenn auch viele
Forscher in den alten Bahnen vorwärts drangen,
haben nicht diese Anderen, die die Analyse bekämpften
und nicht fortsetzen wollten, neue Ziele erreicht
oder doch neuen Zielen zugestrebt? Auch das ist
nur ein Irrtum, hervorgerufen durch den Absolutismus
und die Übertreibungen der Parteiprogramme.
Betrachten wir den Fall der Rechtswissenschaft.
Schärfer als die Historiker sich gegen das Naturrecht
wandten, kann man sich nicht leicht gegen etwas
wenden. Aber was wurde erreicht ? Die historischen
Tatsachen des Rechts wurden unermüdlich erforscht,
und so wurde der Rechtssoziologie von früher neues
Material und der Rechtssoziologie von später außer
einer breiten Grundlage eine Fülle neuer Probleme
gegeben. Selbst das Dogma vom Volksgeist, das so
antitheoretisch gemeint war, was ist es anderes gewesen
als ein Beitrag zur Rechtstheorie, als ein Hinweis
auf ein Problem, das schließlich generell und
theoretisch gelöst werden muß? Alle jene rechtsgeschichtlichen
Tatsachen, die den Forschern, welche
in ihrer Sammlung und Darstellung die Aufgabe ihres