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bei den Mietern der Kleinwohnungen von 2 und 3 Zimmern. Nur
die kleinste, die 1-Zimmerwohnung macht auch hier wieder eine
Ausnahme, insofern nämlich bei ihnen nicht weniger als s/ 4 der
nichtbezahlten Miete als gestundet bezeichnet wurde. Von sach
verständiger Seite wird die Erklärung dieses abweichenden Ver
haltens darin gesehen, daß gerade bei diesen kleinsten Objekten
besonders häufig ältere, vor dem Krieg entstandene Mietschulden
den eigentlichen Kriegsverlusten hinzugeschlagen werden. Bei
den Geschäftslokalen fallen übrigens die gestundeten Beträge
fast ausschließlich auf die beiden Stufen von 501—1500 M.; die
immerhin ziemlich ansehnlichen Ausfälle in den höheren Miet
preisstufen werden darnach offenbar als endgültig betrachtet.
3. Die Pfandlasten.
Wenn der vorige Abschnitt durch seine Ueberschrift voll
kommen deutlich bezeichnet war, so kann ein Gleiches von
diesem Abschnitt nicht behauptet werden. Die Kriegsnot des
Hausbesitzers als Gläubiger ist — wenigstens für unsere Zwecke
— mit der Nachweisung des Mietausfalls dargetan, seine Schuld
nernot äußert sich dagegen in zwei Formen: der Zinsennot
und der K a p i t a 1 s n o t. Nur die erste dieser beiden Arten ist als
unmittelbare Folge des Mietausfalls anzusehen; sie soll daher
auch die Fortsetzung unserer Darstellung bilden.
Die Fragen 2—4 auf der ersten Seite unseres Erhebungs
bogens haben für die Aufstellung der Hypothekzins-Statistik
als Unterlage gedient. Dabei zeigte sich, daß die Frage nach
den rückständigen Zinsen insofern nicht glücklich gestellt war,
als in verschiedenen Fällen auch für die am 1. April und später
fällig gewordenen Zinsen schon Einträge gemacht worden waren.
Alle diese Fälle mußten daher durch Rückfrage aufgeklärt
werden. Ferner wurde die Frage 4 nach den Zinsrückständen aus
früheren Halbjahren so selten bejahend beantwortet, daß von
ihrer statistischen Ausmünzung füglich Abstand genommen wer
den konnte.
Ueber die für das Kriegshalbjahr Oktober 1914 bis April
1915 ermittelten Rückstände an Hypothekzinsen gibt
Tabelle V in doppelter Hinsicht Auskunft. Einmal unterscheidet
sie die Hypotheken, deren Zinsen im Rückstand geblieben sind,
nach dem Rang, sodann aber auch nach dem Grad der Belastung
des Grundstücks. Berücksichtigt man zunächst nur die erstge
nannte Gliederung, so ergeben sich folgendes halbjährige Ab
schlußzahlen. Es betrugen bei den Hypotheken,
Ranges
ersten zweiten höheren zusammen
453162 100 769 27 147 581078
19 218 7 564 4 851 31633
4,24 7,51 17,87 5,45
die fälligen Zinsen M
die rückständigen Zinsen M
— o/o der fälligen