Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
nähme der Künstler (Maler, Bildhauer, Graveure, Zeichner, 
Musiker, Schauspieler), der Journalisten und Zeitungsherausgeber, 
der Lehrer jeder Art, der Hebammen, der Landwirte, die nur ihre 
eigenen Erzeugnisse verkaufen, des im Dienste eines Erwerbsteuer 
pflichtigen stehenden Personals und der Hausierer mit Lebensmitteln 
und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Hausierer mit anderen 
Gegenständen und Handlungsreisende haben die Hälfte der Erwerb 
steuer der stabilen Kaufleute gleicher Art zu entrichten. Die Erwerb 
steuer wird für jeden einzelnen Betrieb bemessen. Abt ein Erwerb- 
steuerpflichtiger mehrere Betriebe aus, so hat er, wenn die Betriebe 
in demselben Lokal erfolgen, die auf den höchstbesteuerten Betrieb 
entfallende Steuer, wenn die Betriebe sich auf mehrere Lokale in 
derselben Gemeinde verteilen, nebst der Steuer für den höchstbe 
steuerten Betrieb auch noch die halbe Steuer für die übrigen Be 
triebe, wenn aber die Betriebe in verschiedenen Gemeinden liegen, 
die auf jeden Betrieb entfallende Steuer zu zahlen. Die Bemessungs 
grundlage für die Erwerbsteuer bildet der Ertrag des Betriebes, der 
jedoch weder erhoben, noch individuell geschätzt, sondern nach Maß 
gabe der Größe der Betriebsstätte, der Zahl des verwendeten Per 
sonals, der Bevölkerungsziffer des Standortes usw. supponiert 
wird. Als Behelf für diese Supposition dient ein Tarif, welcher 
in drei mit A, L, 0 bezeichneten Gruppen alle erwerbsteuerpflichtigen 
Betriebe aufzählt, in jeder Gruppe mehrere Klassen unterscheidet 
und für jede Klasse den Steuersatz feststellt, der bald fix ist, bald in 
einem Prozentsätze des Mietzinses besteht, in der Gruppe A aber 
sich sowohl aus einer firen Tare, als auch aus einer veränderlichen, 
2,5 bis 10 % des Mietzinses betragenden Leistung zusammensetzt. 
Lediglich für Wechselstuben, Banken und Kreditunternehmungen 
wurde an Stelle der prozentuellen Leistung eine fixe Tare einge 
führt, welche für Wechselstuben in der IV. Klasse 1000, in der III. 
2000, in der II. 3000 und in der I. 4000, für Banken und Kredit 
unternehmungen aber in der IV. 5000, in der III. 10000, in der 
II. 16000 und in der I. 25000 Lei jährlich umfaßt und die Prozen 
tualleistung der Aktiengesellschaften vom Mietzinse durch eine solche 
von 6 % vom Reingewinne ersetzt, wobei die Bilanz vom Staate 
überprüft und als Reingewinn alles dasjenige angesehen wird, was 
den Aktionären, dem Reservefonds, dem Verwaltungsrate oder der 
Direktion zukommt. Die Bemessung, beziehungsweise die Klassi 
fikation erfolgt für je ein Jahr und obliegt den Eeneralbemessungs- 
kommissionen. Die bemessene Steuer ist in 12 Monatsraten zu 
entrichten. Wird der Betrieb eingestellt, so ist nichtsdestoweniger 
die Erwerbsteuer für das letzte Vierteljahr zu bezahlen. Der Ertrag 
der Erwerbsteuer stellte sich 1914/15 auf 7,4 Millionen Lei.
	        
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