Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische Verhältnisse 
stände haben. Ermächtigungsanweisungen dagegen unterliegen 
nicht diesen Beschränkungen, müssen jedoch die zur Zahlung anzu 
weisenden Kassen und die in Anspruch genommenen Kredite ge 
nau bezeichnen. Die auf Grund der Ermächtigungsanweisungen 
ausgefertigten Zahlungsaufträge haben nebst dem Dienste und dem 
Artikel des Voranschlages auch die Ermächtigungsanweisung anzu 
geben. Allen Anweisungen sind auch die erforderlichen Belege an 
zuschließen. Vor der Erpedition gehen die Anweisungen noch an 
die Rechnungsabteilungen der anweisenden Behörden, welche nach 
vorgenommener Feststellung, daß der in Anspruch genommene 
Kredit noch nicht erschöpft ist, sie mit ihrem Visum zu versehen und 
an die Kassen abzusenden haben. Die Kassen sind unter persön 
licher Haftung der Kassiere verpflichtet, sich vor der Auszahlung zu 
überzeugen, daß ein Zahlungsauftrag vorliegt, der Kredit nicht er 
schöpft ist, die Belege in Ordnung sind, und der Inhaber seine Iden 
tität mit dem Adressaten nachweisen kann, weil die Zahlung gültig 
nur an den Adressaten erfolgen darf. Ist dieser schreibunkundig, 
so hat er einen Bekannten mitzubringen, der als Zeuge mitfertigt, 
und, wenn der Betrag 600 Lei überschreitet, eine authentifizierte 
Quittung zu überreichen. 
Die Auszahlungen sowie die Einnahmen sind täglich zu 
buchen. Die Gesamtheit der Buchungen bildet das Konto, welches 
mit dem Finanzjahre beginnt und endet. Der Abschluß erfolgt 
nach denselben Kapiteln und Artikeln wie der Voranschlag, außer 
bei den durch außerordentliche Kredite gedeckten Ausgaben, für 
welche besondere Ergänzungskapitel zu eröffnen sind. Aus den 
Abschlüssen aller Ressorts setzt der Finanzminister spätestens binnen 
6 Monaten nach Ablauf des Finanzjahres den Eeneralrechnungs- 
abschluß zusammen und legt ihn dem Abgeordnetenhause vor. Der 
Eeneralrechnungsabschluß hat alle auf die Einhebung und Aus 
zahlung bezüglichen Posten zu enthalten und den Stand aller Ein 
nahmen und Ausgaben zu Beginn und am Ende des Finanzjahres 
auszuweisen. Zu seiner Erläuterung dienen die Konten der Ein 
nahmen, der Ausgaben, des Schatzes, der Voranschläge und der 
besonderen Einkünfte. Das Einnahmenkonto weist nach Jahren, 
Dienstzweigen und Arten die bemessenen, eingehobenen und rück 
ständigen Gebühren nach; das Ausgabenkonto spezifiziert nach 
Jahren, Ressorts und Kapiteln die bestehenden Forderungen der 
Anspruchsberechtigten, die auf ihre Rechnung bewirkten Zahlungen 
und die unbeglichenen Schulden. Das Schahkonto macht die Geld- 
bewegung, die Ausgabe und Rückziehung von Schatzanweisungen, 
die aus Rechnung nichtstaatlicher Verwaltungen eingenommenen und 
ausgegebenen Summen, die etwa stattgefundenen Schulden-
	        
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