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Politische Verhältnisse
2. Gesetze
Der Zusammensetzung der Kammern entsprechend sind auch
die von ihnen geschaffenen Gesetze. Sie tragen meist dem Stempel
der Klassengesetzgebung an sich, gleichgiltig ob sie von einer liberalen
oder einer konservativen Kammer stammen. Im Wesen entspringensie
stets demselben Gedanken- und Jnteressenkreise. Nur in unwesentlichen
Details bestehen Abweichungen und Rivalitäten. Bei den
persönlichen Gegensätzen in Rumänien haben diese Rivalitäten zur
Folge, daß im Rahmen eines bestimmten Kreises von Gesetzen
immer die eine Partei die von der andern festgesetzten Details beseitigt
oder mindestens ändert. Ein großer Teil der Tätigkeit der
Kammern erschöpft sich in derartigen faktiösen llmknetungen; doch
hat dieses geistreiche Spiel in der letzten Zeit einigermaßen nachgelassen.
Im übrigen sind sowohl die liberalen als auch die konservativen
Kammern äußerst flink und produktiv im Baue von Straßen,
Eisenbahnen, Häfen und Lagerhäusern, in der Errichtung von
Schiffahrts- und Petroleum-Linien, sowie in allen technischen Vorkehrungen,
welche eine möglichst rationelle Verwertung der Bodenprodukte
ermöglichen. Auf diesem Gebiete ist das Land gewaltig
vorgeschritten und kann sich mit jedem andern Kulturstaate messen.
Dagegen besitzt es wenig Sinn für innere Konsolidierung, für die
Hebung des Wohlstandes und der Kultur der breiten Schichten der
Bevölkerung sowie für die Verwirklichung des Rechtsgedankens.
In dieser Beziehung hat es seit der Gründung der Donaufürstentümer
nur recht mäßige Fortschritte gemacht und ist größtenteils
unfertig. Wohl ist es ein konstitutioneller Staat geworden, doch
noch lange kein Rechtsstaat, geschweige denn ein sozialer Staat.
Soziale Gesetze bestehen so gut wie gar nicht; die Durchbildung des
Verwaltungsrechtes ist noch sehr mangelhaft, das vorhandene Gesetzmaterial
recht mager. Es umfaßt außer den unerläßlichen Privatrechtsgesetzen,
die fast durchweg von den französischen abgeschrieben
sind, gerade nur die notwendigsten Gesetze für die Befriedigung der
dringendsten Bedürfnisse des Staates. Eine nach Materien geordnete
Aufzählung derselben enthält die nachstehende Zusammenstellung:
I. Berfassungsrecht
Staatsverfassung vom 1. Juli 1886, M. o. Nr. 142, mit den Abänderungen
vom 13. Oktober 1879 und vom 8. Juni 1884.
Wahlordnung für die Kammern vom 9. Januar 1884, M. o. Nr. 52.
Gesetz betreffend die Diäten der Abgeordneten und Senatoren vom
9. Dezember 1884, M. o. Nr. 198.