Buch VII.
2^8 Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
ein anderer Titel abgeleitet werden könnte, und 2. weil die Anerkennung
eines anderen Besitztitels mit diesem unvereinbar ist und denselben auf
beben würde.
Denn welches andere Recht besteht, von dem das Recht auf den
ausschließlichen Besitz irgendeines Dinges abgeleitet werden könnte,
als das Recht des Menschen auf sich selbst? Mit welch anderer Macht
ist der Mensch von der Natur bekleidet als der Macht, seine eigenen Fähig
keiten zu gebrauchen? Me kann er in anderer Meise auf materielle
Dinge oder auf Menschen wirken oder Einfluß ausüben? Man lähme
die Bewegungsnerven, und der Mensch hat nicht mehr äußerlichen
Einfluß oder mehr Macht als ein Block oder Stein, von was sonst könnte
denn das Recht, Dinge zu besitzen und zu beherrschen, abgeleitet werden?
Wenn es nicht aus dem Menschen selbst entspringt, wo könnte es sonst
wohl entspringen? Die Natur erkennt keinen Besitz oder keine Herrschaft
in dem Menschen an, außer als Ergebnis der Arbeit. Auf keine andere
Weise können ihre Schätze gehoben, ihre Kräfte geleitet oder ihre Eigen
schaften benutzt und beherrscht werden. Sie macht unter den Menschen
keinen Unterschied, sondern ist gegen alle vollständig unparteiisch. Sie
kennt keine Unterscheidung zwischen Herrn und Sklaven, König und
Untertan, Heiligen und Sündern. Alle Menschen stehen zu ihr auf
gleichem Fuß und haben gleiche Rechte. Sie erkennt keinen Anspruch
als den der Arbeit an und erkennt diesen ohne Ansehen der Person an.
wenn der Seeräuber seine Segel ausspannt, so wird der wind sie so
gut füllen wie die eines friedlichen Kauffahrteifahrers oder einer Mif-
fionärbarke; ob ein König oder ein gewöhnlicher Erdenmenfch über Bord
fällt, beide können ihren Kopf nur durch Schwimmen über Wasser
halten; die Vögel werden sich dem Grundbesitzer nicht schneller zum
Schuß darbieten wie dem Wilddiebe; die Fische beißen an oder nicht,
ohne den geringsten Unterschied zu machen, ob der Angelhaken ihnen von
einem artigen kleinen Buben, der in die Schule geht, oder von einem
herumlungernden Schlingel präsentiert wird; das Korn wird nur wachsen,
wenn der Boden bereitet und die Saat gesäet ist; nur auf Geheiß der
Arbeit kann das Erz aus der Mine gehoben werden; die Sonne scheint
und der Regen fällt über Gerechte und Ungerechte. Die Gesetze der
Natur sind die Anordnungen des Schöpfers. Es steht in ihnen keine An
erkennung irgendeines Rechtes geschrieben, als desjenigen der Arbeit,
aber groß und deutlich steht in ihnen das gleiche Recht aller auf den Ge-
brauch und Genuß der Natur geschrieben, das Recht, Arbeit auf sie zu
verwenden und ihren Lohn zu empfangen und zu besitzen. Darum weil
die Natur nur der Arbeit Geschenke macht, ist die Betätigung der Arbeit
in der Produktion der einzige Titel auf ausschließlichen Besitz.
2. Dies der Arbeit entspringende Besitzrecht schließt die Möglichkeit
jedes anderen Besitzrechts aus. Wenn ein Mensch das Recht auf das
Erzeugnis seiner Arbeit hat, so kann niemand ein Recht auf etwas haben,
was nicht das Produkt seiner Arbeit oder der auf ihn übergegangenen