Full text : Fortschritt und Armut

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Die  Gerechtigkeit  des  Heilmittels.

Buch  VII.

von  menschlicher  Anstrengung,  unabhängig  vom  Menschen  bestehen;
sie  sind  das  Feld  oder  die  Umgebung,  worin  der  Mensch  sich  befindet;
das  Vorratshaus,  aus  dem  seine  Bedürfnisse  befriedigt  werden  müssen;
das  Rohmaterial,  auf  welches,  und  die  Kräfte,  mit  welchen  seine  Arbeit
allein  wirken  kann.
Sobald  dieser  Unterschied  erkannt  ist,  sieht  man  auch,  daß  die  Billigung, ­
  welche  die  natürliche  Gerechtigkeit  der  einen  Art  von  Besitz  erteilt, ­
  der  anderen  versagt  wird;  daß  die  Rechtmäßigkeit,  welche  dem
individuellen  Eigentum  an  dem  Produkt  der  Arbeit  beiwohnt,  die  Unrechtmäßigkeit ­
  des  individuellen  Grundbesitzes  involviert;  daß,  während
die  Anerkennung  des  einen  alle  Menschen  auf  gleichen  Fuß  stellt  und
jedem  den  gebührenden  Lohn  seiner  Arbeit  sichert,  die  Anerkennung
des  anderen  die  Verleugnung  der  gleichen  Menschenrechte  ist  und  denen,
die  nicht  arbeiten,  gestattet,  den  natürlichen  Lohn  derer,  die  arbeiten,
an  sich  zu  nehmen.
was  man  daher  auch  für  die  Einrichtung  des  privaten  Grundeigentums ­
  sagen  möge,  es  ist  klar,  daß  sie  nicht  vom  Standpunkte  der
Gerechtigkeit  aus  verteidigt  werden  kann.
Das  gleiche  Recht  aller  Menschen  auf  den  Gebrauch  des  Landes
ist  so  klar  wie  ihr  gleiches  Recht  die  Luft  zu  atmen,  es  ist  ein  durch  bloße
Tatsache  ihres  Daseins  verbürgtes  Recht.  Denn  wir  können  nicht  annehmen,
daß  einige  Menschen  ein  Recht  haben  auf  der  Welt  zu  sein  und  andere
nicht!
Sind  wir  alle  hier  durch  gleiche  Erlaubnis  des  Schöpfers,  so  sind
wir  auch  alle  hier  mit  einem  gleichen  Rechtstitel  auf  den  Genuß  seiner
Gaben,  mit  einem  gleichen  Rechte  auf  den  Gebrauch  von  allem,  was
die  Natur  so  unparteiisch  darbietet*).  Dies  ist  ein  Recht,  das  natürlich
und  unveräußerlich  ist;  es  ist  ein  Recht,  daß  jedem  Menschen  mit  seinem

*)  Wenn  ich  sage,  daß  der  private  Grundbesitz  in  letzter  Instanz  nur  durch  die  Theorie
gerechtfertigt  werden  könnte,  daß  einige  Menschen  ein  besseres  Anrecht  auf  das  Dasein
haben  als  andere,  konstatiere  ich  nur,  was  die  Fürsprecher  des  bestehenden  Systems  selbst
eingesehen  haben.  Mas  Malthus  seine  Popularität  unter  den  herrschenden  Klassen  verschaffte, ­
  was  sein  unlogisches  Buch  wie  eine  neue  Offenbarung  aufgenommen  werden
ließ,  Souveräne  veranlaßte,  ihm  Orden  zu  senden  und  die  geizigsten  Reichen  Englands,
ihm  ein  Einkommen  anzubieten,  das  war  der  Umstand,  daß  er  einen  scheinbaren  Grund
für  die  Annahme  lieferte,  daß  einige  ein  besseres  Recht  auf  das  Dasein  hätten  als  andere,
eine  Annahme,  die  für  die  Rechtfertigung  des  privaten  Grundbesitzes  nötig  ist  und  die
Malthus  unverblümt  in  der  Erklärung  kundgibt,  daß  die  Tendenz  der  Volksvermehrung
beständig  darauf  hinausgehe,  menschliche  Mesen  in  die  Welt  zu  setzen,  für  die  zu  sorgen
sich  die  Natur  weigere  und  die  somit  „nicht  das  geringste  Recht  auf  irgendeinen  Anteil
an  dem  vorhandenen  Vorrat  von  Lebensbedürfnissen  haben",  denen  sie  als  Bönhasen
die  Türe  zeigt,  und  die  nicht  zaudert,  „ihren  Mandaten  mit  Gewalt  Gehorsam  zu  erzwingen", ­
  indem  sie  zu  dem  Ende  „punger  und  Pestilenz,  Krieg  und  Verbrechen,  Sterblichkeit ­
  und  Vernachlässigung  des  Kindeslebens,  Prostitution  und  Syphilis  anwendet".
Und  heute  ist  diese  Malthussche  Lehre  die  letzte  Verteidigung,  auf  welche  die,  welche  den
privaten  Grundbesitz  rechtfertigen,  verfallen.  Auf  keine  andere  Meise  kann  derselbe  logisch
verteidigt  werden.
            
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