Full text: Fortschritt und Armut

Kap. VI. Der Privatgrundbesitz vom historischen Standpunkte aus. 28 J 
so ausgedehnten und so bedeutend zur Unabhängigkeit und zur Er 
haltung der unteren Ulassen beitragenden Gerneindeländereien sind, 
bis auf ein kleines Überbleibsel von nur wertlosem Boden, alle in Privat- 
besitz übergegangen und eingehegt; die großen Kirchengüter, die wesent 
lich öffentlichen Zwecken gewidmetes Gemeingut waren, sind denselben 
entfremdet worden, um einzelne zu bereichern; die Verpflichtungen 
der militärischen Lehen sind abgeschüttelt und die Unterhaltskosten der 
militärischen Einrichtungen, so wie die Zinsen einer durch Uriege an 
gehäuften ungeheuren Schuld dem ganzen Volke durch Steuern auf die 
Notwendigkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens aufgebürdet worden. 
Die Urongüter sind meistens in Privatbesitz übergegangen, und der 
britische Arbeiter muß für die Erhaltung der Uöniglichen Familie und 
aller der kleinen Prinzen, die hineinheiraten, im Preise seines Uruges 
Bier und seiner Pfeife Tabak zahlen. Der englische Freisasse, das herz 
hafte Geschlecht, welches Lrecy, Poitiers und Agincourt gewann, ist 
so erloschen wie das Mastodon. Der schottische Llansmann, dessen 
Rechte an den Boden seiner heimatlichen Berge damals ebenso unbe 
stritten waren wie die seiner Häuptlinge, ist vertrieben worden, um für 
die Schafherden oder Hirschrudel der Nachkommen jener Häuptlinge 
Platz zu machen; das Stammesrecht des Irländers ist in eine beliebig 
kündbare Pachtung verwandelt worden. Dreißigtausend Menschen 
haben die gesetzliche Macht, die ganze Bevölkerung aus fünf Sechsteln 
der britischen Inseln zu vertreiben, und die ungeheure Mehrheit des 
britischen Volkes hat keinerlei Recht an das Vaterland, außer auf den 
Straßen zu gehen oder auf den Eisenbahnen zu reisen. Auf sie können 
Passend die Worte eines Tribunen des römischen Volkes angewendet 
werden: „Männer Roms", sagte Tiberius Gracchus, „Ihr werdet 
die Herren der Welt genannt und doch habt Ihr kein Recht 
auf einen Fuß breit ihres Bodens! Die wilden Tiere 
haben ihre Höhlen, aber die Krieger Italiens nur Wasser 
und Luft!" 
Das Resultat ist in England vielleicht auffälliger als anderswo, 
aber die Tendenz ist allenthalben bemerkbar und in England nur weiter 
vorgeschritten infolge von Umständen, welche sie mit größerer Schnellig 
keit entwickelt haben. 
Der Grund, weshalb mit der Ausdehnung der persönlichen Freiheit 
eine Ausdehnung des Privatbesitzes am Grund und Boden stattgefunden 
hat, ist meiner Ansicht nach der, daß, als mit dem Fortschritt der Zivili 
sation die gröberen Formen der mit dem Grundbesitz verbundenen 
Obergewalt fallen gelassen, oder abgeschafft oder weniger auffällig 
wurden, die Aufmerksamkeit von den hinterlistigeren, aber tatsächlich 
Wirksameren Formen abgelenkt ward, so daß die Grundbesitzer leicht 
imstande waren, das Grundeigentum auf dieselbe Basis zustellen wie 
anderes Eigentum. 
Die Entwicklung der Nationalmacht, sei es in der Form des König
	        
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