Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  VI.  Der  Privatgrundbesitz  vom  historischen  Standpunkte  aus.  28  J

so  ausgedehnten  und  so  bedeutend  zur  Unabhängigkeit  und  zur  Erhaltung ­
  der  unteren  Ulassen  beitragenden  Gerneindeländereien  sind,
bis  auf  ein  kleines  Überbleibsel  von  nur  wertlosem  Boden,  alle  in  Privatbesitz
  übergegangen  und  eingehegt;  die  großen  Kirchengüter,  die  wesentlich ­
  öffentlichen  Zwecken  gewidmetes  Gemeingut  waren,  sind  denselben
entfremdet  worden,  um  einzelne  zu  bereichern;  die  Verpflichtungen
der  militärischen  Lehen  sind  abgeschüttelt  und  die  Unterhaltskosten  der
militärischen  Einrichtungen,  so  wie  die  Zinsen  einer  durch  Uriege  angehäuften ­
  ungeheuren  Schuld  dem  ganzen  Volke  durch  Steuern  auf  die
Notwendigkeiten  und  Annehmlichkeiten  des  Lebens  aufgebürdet  worden.
Die  Urongüter  sind  meistens  in  Privatbesitz  übergegangen,  und  der
britische  Arbeiter  muß  für  die  Erhaltung  der  Uöniglichen  Familie  und
aller  der  kleinen  Prinzen,  die  hineinheiraten,  im  Preise  seines  Uruges
Bier  und  seiner  Pfeife  Tabak  zahlen.  Der  englische  Freisasse,  das  herzhafte ­
  Geschlecht,  welches  Lrecy,  Poitiers  und  Agincourt  gewann,  ist
so  erloschen  wie  das  Mastodon.  Der  schottische  Llansmann,  dessen
Rechte  an  den  Boden  seiner  heimatlichen  Berge  damals  ebenso  unbestritten ­
  waren  wie  die  seiner  Häuptlinge,  ist  vertrieben  worden,  um  für
die  Schafherden  oder  Hirschrudel  der  Nachkommen  jener  Häuptlinge
Platz  zu  machen;  das  Stammesrecht  des  Irländers  ist  in  eine  beliebig
kündbare  Pachtung  verwandelt  worden.  Dreißigtausend  Menschen
haben  die  gesetzliche  Macht,  die  ganze  Bevölkerung  aus  fünf  Sechsteln
der  britischen  Inseln  zu  vertreiben,  und  die  ungeheure  Mehrheit  des
britischen  Volkes  hat  keinerlei  Recht  an  das  Vaterland,  außer  auf  den
Straßen  zu  gehen  oder  auf  den  Eisenbahnen  zu  reisen.  Auf  sie  können
Passend  die  Worte  eines  Tribunen  des  römischen  Volkes  angewendet
werden:  „Männer  Roms",  sagte  Tiberius  Gracchus,  „Ihr  werdet
die  Herren  der  Welt  genannt  und  doch  habt  Ihr  kein  Recht
auf  einen  Fuß  breit  ihres  Bodens!  Die  wilden  Tiere
haben  ihre  Höhlen,  aber  die  Krieger  Italiens  nur  Wasser
und  Luft!"
Das  Resultat  ist  in  England  vielleicht  auffälliger  als  anderswo,
aber  die  Tendenz  ist  allenthalben  bemerkbar  und  in  England  nur  weiter
vorgeschritten  infolge  von  Umständen,  welche  sie  mit  größerer  Schnelligkeit ­
  entwickelt  haben.
Der  Grund,  weshalb  mit  der  Ausdehnung  der  persönlichen  Freiheit
eine  Ausdehnung  des  Privatbesitzes  am  Grund  und  Boden  stattgefunden
hat,  ist  meiner  Ansicht  nach  der,  daß,  als  mit  dem  Fortschritt  der  Zivilisation ­
  die  gröberen  Formen  der  mit  dem  Grundbesitz  verbundenen
Obergewalt  fallen  gelassen,  oder  abgeschafft  oder  weniger  auffällig
wurden,  die  Aufmerksamkeit  von  den  hinterlistigeren,  aber  tatsächlich
Wirksameren  Formen  abgelenkt  ward,  so  daß  die  Grundbesitzer  leicht
imstande  waren,  das  Grundeigentum  auf  dieselbe  Basis  zustellen  wie
anderes  Eigentum.
Die  Entwicklung  der  Nationalmacht,  sei  es  in  der  Form  des  König ­
            
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