Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  III.

Der  Lohn  wird  nicht  dem  Kapital  entnommen.

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Ausführung  der  Arbeit,  nicht  von  deren  Ertrag  ab."  Dies  ist  jedoch
augenscheinlich  kein  tatsächlicher  Unterschied.  Denn  im  Durchschnitt
ergibt  die  um  festen  Lohn  vollbrachte  Arbeit  nicht  nur  den  Betrag
des  Lohns,  sondern  mehr;  sonst  könnten  die  Arbeitgeber  keinen  Gewinn
erzielen,  wenn  ein  Lohn  festgesetzt  ist,  übernimmt  der  Arbeitgeber
das  ganze  Risiko  und  wird  für  diese  Assekuranz  entschädigt,  denn  ein
fester  Lohn  wird  immer  etwas  niedriger  normiert,  als  ein  vom  Ertrag
abhängender.  Dbwohl  aber,  wenn  ein  fester  Lohn  vereinbart  ist,  der
Arbeiter,  welcher  seinen  Teil  des  Kontrakts  erfüllt  hat,  gewöhnlich
einen  gesetzlichen  Anspruch  an  den  Arbeitgeber  hat,  ist  es  doch  häufig,
wenn  nicht  immer  der  Fall,  daß  die  Unfälle,  die  den  Arbeitgeber  verhindern ­
  aus  der  Arbeit  Nutzen  zu  ziehen,  ihn  auch  verhindern,  den
Lohn  zu  zahlen.  Und  in  einem  bedeutenden  Industriezweig  ist  der
Arbeitgeber  im  Falle  eines  Unglücks  vom  Gesetz  eximiert,  obgleich  feste
und  nicht  kontingentierte  Löhne  vereinbart  waren.  Denn  nach  dem
Grundsatz  des  Admiralitätsgesetzes  ist  „die  Fracht  die  Mutter  des  Lohns"
und  wenn  auch  der  Seemann  seinen  Teil  vollbracht  hat,  so  beraubt
ihn  doch  der  Unfall,  der  das  Schiff  hindert  Fracht  zu  verdienen,  des
Anspruchs  auf  seine  Löhnung.
In  diesem  gesetzlichen  Grundsätze  ist  die  Wahrheit  verkörpert,  für
die  ich  streite.  Die  Produktion  ist  stets  die  Mutter  des  Lohns.  Ohne
Produktion  gibt  es  und  kann  es  keine  Löhne  geben.  Aus  dem  Arbeitserträge, ­
  nicht  aus  den  Kapitalvorschüssen  kommt  der  Lohn.
wo  wir  auch  die  Tatsachen  zergliedern  mögen,  wird  sich  dies  als
richtig  erweisen.  Denn  die  Arbeit  geht  immer  dem  Lohne  voran.  Dies
ist  ebenso  allgemein  richtig  von  dem  Lohne,  den  der  Arbeiter  von  einem
Arbeitgeber  erhält,  wie  von  dem  Lohne,  den  der  Arbeiter,  welcher  sein
eigner  Arbeitgeber  ist,  direkt  gewinnt.  In  der  einen  wie  in  der  anderen
Kategorie  von  Fällen  ist  die  Anstrengung  Bedingung  für  die  Belohnung.
Bald  tageweis,  öfter  wöchentlich  oder  monatlich,  zuweilen  jährlich,
und  in  vielen  Produktionszweigen  stückweise  bezahlt,  schließt  die  Zahlung
des  Lohnes  seitens  eines  Arbeitgebers  an  einen  Arbeiter  immer  die
vorausgehende  Arbeitsleistung  des  letzteren  zugunsten  des  ersteren  ein;
denn  die  wenigen  Fälle,  in  welchen  für  persönliche  Dienste  Vorauszahlungen ­
  geleistet  werden,  sind  entweder  auf  Mildtätigkeit  oder  auf
Garantie  und  Kauf  zurückzuführen.  Der  Ausdruck  „Kostenvorschuß",
der  den  den  Advokaten  gegebenen  Vorschüssen  beigelegt  wird,  zeigt
den  wahren  Lharakter  dieser  Transaktion,  ebenso  der  in  der  Seemannssprache ­
  gewöhnliche  Name  „Blutgeld"  für  eine  Zahlung,  die  dem  Namen
nach  ein  den  Matrosen  gemachter  Lohnvorschuß,  in  Wirklichkeit  aber
Kaufgeld  ist,  denn  sowohl  das  englische  als  das  amerikanische  Gesetz
betrachtet  den  Matrosen  als  eine  bloße  Handelsware.
Ich  verweile  bei  dieser  offenbaren  Tatsache,  daß  die  Arbeit  stets
dem  Lohne  voraufgeht,  weil  es  für  das  Verständnis  der  verwickelteren
Erscheinungen  des  Lohns  von  der  größten  Wichtigkeit  ist,  daß  man  dies
            
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