Full text: Fortschritt und Armut

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die Gunst der Lage zum Markte ausgleichen 1 ). Ferner wurde der 
Lohn durch die Bergbehörde geregelt. Aber auch die »schützende 
Hand« des Staates konnte damals ebensowenig wie heute In 
teressengegensätze vermeiden, und so gab es auch unter dem 
Direktionsprinzipe schon Streiks 2 ). Um 1850 gab es schon »Ueber- 
produktion«, und um diese abfliessen zu lassen, wurden u. a. Aus 
fuhrprämien nach Holland gewährt, ebenso für den Absatz, der 
mit der Köln-Mindener Bahn über Bielefeld hinauskam 3 ). 
Die alten verwickelten Bergordnungen aus dem 17. und 18. 
Jahrhundert, der alte Bruttozehnte 4 ), die gesamte staatliche Be 
vormundung, zu der jetzt die Vormundschaft geworden war, dies 
alles schwand vor der Berggesetz-Reform der Jahre 1851 bis 
24. Juni 1865. Das sog. Freizügigkeitsgesetz von 1860 machte 
den Arbeiter aus einem Beamten zu einem Lohnarbeiter mit 
(formell) freiem Arbeitsvertrage. Dem Staate blieb nur die 
Sicherheits- und Gesundheitspolizei, die durch die Novelle von 
1892 noch weiter ausgedehnt wurde. 
So schuf der infolge der Nachfrage (Eisenindustrie und Ver 
kehrswesen) sich erweiternde Markt ein dem alten diametral ent 
gegengesetztes Recht, das dem Expansionsstreben des einzelnen 
keine Grenze setzte. Aber schon 1857, gleich nach dem Fallen 
der ärgsten Fesseln, noch während der Umgestaltung der Berg 
gesetzgebung begann ein Sinken der Konjunktur, die neben den 
Vorteilen auch schon manche Nachteile der neuen Zustände er 
kennen liess. Denn »es waren nun allerdings die kleineren Zechen 
gegen ehemals (sc. beim Direktionsprinzip) im Nachteile, inso 
fern als sie mit den grossen nicht mehr konkurrieren konnten; 
aber dieser Umstand nötigte wiederum, auf Fortschritte, sei es 
durch Zusammenlegung der kleinen Werke, sei es durch Einfüh 
rung technischer Verbesserungen u. dgl. bedacht zu sein« 5 ). Das 
konnte natürlich die Ueberproduktion nur verschärfen, waren doch 
1858 in der Mark 48, im Essen-Werdenschen 17 neue Tiefbau 
anlagen in Angriff genommen. So erkannten schon um 1858 die 
Unternehmer, dass die neue Freiheit nur das unerbittliche Recht 
des Stärkeren geschaffen hatte, und dass doch die grösste Frei 
heit der neuen rechtlichen Verhältnisse die sei, dass man sich 
koalieren könne. Und man griff »wegen des schreienden Miss- 
1) Entw. X. I. 190. 2) Entw. X. 3. 312. 3) Entw. X. I. 190. 
4) 1862 gefallen. Vgl. Art. Bergwerksabgaben, Handw. d. Staatsw. 2. Aufl. 
5) Entw. X. 1. 2. Kap. 39. 
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 19. (5
	        
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