Umrisse einer Theorie des Individuellen, I, B.
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von denen es doch selber „getragen“ wird. Damit tritt dann der
Gegensatz zum numerischen Inbegriff, zur bloßen Summe, klar
hervor, weil man von einer Summe gerade daraufhin spricht, daß sich
umgekehrt die umschlossenen Einzelnen der umschließenden Vielheit
gegenüber als Einheiten zur Geltung bringen. Die besondere
Art aber, wie sich die umschließende Vielheit als Einheit zur Geltung
bringt, macht das Wesen des Aufbaues eines Kollektivums aus;
um sie dreht sich alle Strukturbestimmung. Die Urteile über das
Gefüge zählen nicht etwa bloß die Teile auf, sie suchen dieses
zentrale Verhältnis, das Verhältnis des Ganzen zu seinen Teilen,
aufzuklären. In unserem schlichten Beispiele hat es in dieser Hinsicht
genügt, die uns allen geläufige Vorstellung des „Kegels“ heraufzubeschwören
, im Sinne eines spezifischen Flächenkontinuums, das sich
den umschlossenen Flächen gegenüber als Einheit zur Geltung bringt.
In anderen Fällen mag es weit schwieriger sein, den Gedanken jener
zugleich tragenden und getragenen Einheit ins rechte Licht zu setzen.
Jedenfalls stellt immer ein Kollektivbegriff den „formenden
Gedanken jener Einheit bei; und indem sie auf diesen gemeinsam
Bezug nehmen, machen uns die Urteile über die Struktur das Konkretum
als das Ganze seiner Teile verständlich.
Es ist aber keineswegs ein Zufall, wenn wir uns den Berg in jener
Weise als ein räumliches Kollektivum zurechtlegen. Dies gilt auch
dann, sobald wir den Berg als eine geognostische, oder eine geogenetische,
oder eine agronomische Einheit zu erfassen suchen. Dieser
Wechsel in der Strukturauffassung, dessen Sinn erst später erhellen soll,
ändert daran nichts, daß der Berg jedesmal auf räumliche Beziehungen
hin als das Ganze seiner Teile erscheint; das eine Mal als
ein Ganzes von Flächen, dann wieder als ein Ganzes körperlicher
Schichten. Allerdings werden auch noch andersgeartete Beziehungen
in Rücksicht gezogen, um das Kollektivum schärfer herauszuarbeiten.
Wenn es uns ganz selbstverständlich dünkt, daß ein solches
»kegelförmiges System“ nicht mit seiner Spitze, sondern mit seiner
Basis der Erdoberfläche eingeordnet ist, so spricht dies bloß für die
Geläufigkeit der „naturgesetzlichen“ Beziehungen, auf die sich die
Kegelform des Berges zurückführen läßt: die Wirkung der Schwerkraft,
auf die Steinmasse sowohl als auf das niederrieselnde Wasser. Oder
denken wir daran, unter welchen Umständen sich unser Berg als eine
agronomische Einheit erfassen läßt: sobald er nämlich seine Oberfläche
als einen geschlossenen Bezirk spezifischer „Böden“ aus seiner
Umgebung heraushebt. Da wäre zunächst etwa ein äußerer Ring, zu
dem sich ein Streifen Weinbergslagen mit einem — an der „Winter