Metadata: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

— 81 — 
513.—518 ü. 
Nr. 
W 
arengattun 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
') 513. 
2 ) 514 n. 
') 514 b. 
aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen groben Tier 
haaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen Spinnstoffen, jedoch 
ohne Beimischung von Seide, Wolle oder anderen Tierhaaren. 
Hutstumpen aus Filz, noch nicht in Hutform gebracht, 
andere nicht genahte Ailzwaren aus Wolle oder anderen als den vor 
stehend genannten Tierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlichen 
Spinnstoffen oder mit Beimischung von Seide. 
A, D 
A, D 
A, D 
515 st. 
515 b. 
516. 
G. pferöebaare (aus der (Dahlie oder dem Schweife) und 
Waten daraus. 
Pferdehaare (aus der Mahne oder dem Schweife), bearbeitet: gehechelt, 
gezogen, gebleicht, gefärbt, auch Abfälle hiervon. 
—: Krollhaare aus Pferdehaaren, auch gemischt mit anderen Tier 
haaren oder nüt pflanzlichen Faserstoffen. 
Waren aus Pferdehaaren, anderweit nicht genannt, wie Preßtücher, 
Gurte, Scheiben und Tafeln, zum Pressen von Ol oder Fetten, 
auch in Verbindung nnt Werg; Taue, Seile, Stricke; Weberlitzen, 
auch durch Verflechten, Verknüpfen oder Verstricken zu einem so 
genannten Litzenkamme vereinigt; Gewebe, auch nnt anderen 
tierischen oder mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, aus 
schließlich Seide, gemischt, sofern die ganze Kette oder der ganze 
Einschlag aus Pferdehaaren besteht; Bänder, Ketten, Siebböden 
und ähnliche Geflechte; künstliche Blumen, Spitzen. 
A, D 
A, D 
A, D 
517 st. 
517 b. 
517 c. 
517 d. 
518 st. 
bl. Kleider, putzwaren und sonstige genäbie Segenstände 
aus Sespinstwaren oder §iizen, anderweil mcbi genannt 
(517 a/d) Aus Seide (ganz oder teilweise): 
Frauenkleider (Mäntel und Kleider). 
Mädchenkleider (Mäntel und Kleider), Blusen, Schürzen, Unterröcke. 
Mieder (Korsette, Leibchen usw.). 
Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, anderweit nicht genannt. 
(518 a/d) Aus Gespinstwaren oder Filzen aus Wolle oder anderen 
Tierhaaren, auch gemischt mit pflanzlichen Spinnstoffen: 
Männer- und Knabenkleider (Mäntel und Kleider). 
A u. D u. D 3 ) 
A u. D u. D 3 ) 
A u. D u. D 6 ) 
A u. D u. D 3 ) 
A, D 
>) Ausfuhr Filzschuh- 527. -) Auch nach Stück 3 ) Die Ünd^Schutz 
Boden- und Gewerbserzeugnisfe von Frankreich und Großbritannien sow 
gebieten der Länder handelt. 
Repenning, Aus- und Durchjuhrverbote. 
L
	        
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