Unter keinen Umständen darf das KreditbedürfinS und der
Wunsch der Erwerbstätigen, durch Übernahme oder Verpfändung
der von ihnen gezeichneten Kriegsanleihen wieder zu ihrem Kapital
zu kommen, durch Geldvermehrung in irgendeiner Form be
friedigt werden. Vor der Anwendung derartiger, ja so außer
ordentlich naheliegender Hilfsmittel kann im Interesse der künftigen
Preisbildung nicht dringend genug gewarnt werden. Denn aus
Unkenntnis über deren Folgen und die wirtschaftlichen Zusaminen-
hänge sind solche Pläne sehr beliebt und werden offenbar auch von
den maßgebenden Personen eingehend erwogen und sogar von
vielen empfohlen. Davon darf aber unter keinen Umständen die
Rede sein. Insbesondere ist auch jede weitere Ausgabe von
Darlehenskassenscheinen zu unterlassen. Das Bedenk
liche dieser Zahlungsmittel liegt, wie sich aus nleiner Geldtheorie
ergibt und wie ich in „Geld und Gold" ausführlich dargelegt habe,
nicht sowohl darin, daß diese Darlehenskaffenscheine bei uns auch
zur Deckung der Banknoten benützt werden und daher auf solche
eventuell das Dreifache an Banknoten ausgegeben werden darf— das
ist ein übrigens ganz unnötiger Schönheitsfehler unserer Deckungs
vorschriften, der unserem Geldwesen viel Angriffe eingetragen hat;
aber er ist, wie das ganze Prinzip der Notendeckung, von unter
geordneter Bedeutung. — Das Bedenkliche der Ausgabe von Dar-
lehenskaffenscheinen liegt vielmehr allein darin, daß sie nicht mit
einer Vermehrung der aus Leistungen im Tauschverkehr er
zielten Erträge in Zusammenhang stehen, daß sie daher eine neue
künstliche Kaufkraft schaffen. Der Fehler war eben, daß man auf der
Grundlage falscher Geldtheorien und wegen ungenügender Einsicht
in den Mechanismus des Tauschverkehrs glaubte, einfach auf der
Grundlage von „Werten", wie die Reichsbank sagte, Zahlungsmittel
ausgeben zu dürfen.
Diese Darlehenskassenscheine sollten also möglichst bald ver
schwinden, zmnal sie ja prinzipiell nur auf kurzfristige Darlehen
ausgegeben werden sollten. Daher wäre es auch ganz verkehrt,
ja geradezu verhängnisvoll, wenn die Mitwirkung der Darlehens
kassen nach Friedensschluß zur Kapitalbeschaffung für Industrie
und Handel, von der oft die Rede gewesen ist (auch in einem öffent
lichen Vortrage des Reichsbankpräsidenten im September 1917
>n Frankfurt a. M.), zu irgendeiner Vermehrung der Darlehens
kaffenscheine führen würde. Es können die maßgebenden Stellen
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