irüher als Notbehelf unvermeidlichen Maß, in einem dritten Produkt auszudrücken
und nicht in ihrem natürlich adäquaten, absoluten Maß, der Zeit“
(S. 335). Wie es in Wahrheit um die „Einfachheit‘‘ der Arbeitszeitberechaung
steht, wird sich unten zeigen.
Den ersten Versuch, das Arbeitsgeld einzuführen, machte Robert
Owen 1832 in London mit seiner „Arbeitstauschbank“ {Equitable
Labour Exchange). ‚, Jedes Mitglied der Bank konnte in diese nützliche,
von ihm hervorgebrachte Sachgüter einlegen, welche dann von den Bankoarganen
in durchschnittlichen Arbeitsstunden geschätzt und dem Produzenten
in Arbeitsnoten (labour notes) bezahlt wurden; dieser konnte seinerseits
zur Befriedigung seiner Bedürfnisse aus den Vorräten der Bank Sachgüter
bis zum bescheinigten Betrag von Arbeitsstunden erheben‘'‘ (Menger,
Staatslehre, S. 116; vgl. auch Gide-Rist, S. 27oflg.). Owen beschränkt
Jabei die Geltung des Arbeitsgeldes streng auf die Gemeinschaft der Einleger:
‚Ein Papier, das den Arbeitswert verkörpert, wird für jedes Geschäft ihres
‚der Gemeinschaft) inneren Handels oder Austauschs dienen und wird nur
(für Einlagen und in der Geschäftsstelle (store) ausgegeben werden“ (Schäffle,
Bau, II, S. 335 Anm.). Er glaubt, die Bereitschaft der Einzelwirte
zum Austausch genüge zur Sicherung des Unternehmens: „Würden
alle Arbeiter bereit sein, Arbeit gegen gleiche Arbeitszeit herzugeben, so hätten
wir in einer Stunde Arbeit einen so definitiven Standard des Reichtums,
wie jetzt für Entfernungen, Maße, Gewichte, wenn wir von einer Meile, einem
Pfund, einer Gallone sprechen‘; es komme also nur darauf an, Einrichtungen
zu treffen, „unter denen alle Arbeiter bereit seien, Arbeit gegen gleiche
Arbeitszeit zu leisten‘ (Simon, S, 222). Hier gerade liegt aber eben die
Schwierigkeit: Ganz abgesehen davon, daß mit der Vergrößerung der Gesellschaft
die Bereitschaft der Einzelnen immer zweifelhafter wird, kann man
auch bei dieser psychischen Bedingung zur Einführung der Arbeitszeit als
Wertmaß der Wirtschaftsgüter nicht stehen bleiben. Man muß einsehen,
Jaß diese Bereitschaft nicht willkürlich ist, sondern ihrerseits durch alle die
Voraussetzungen und Umstände bedingt wird, die als schlechthin wirtschaftlich
oder selbst nur gesellschaftswirtschaftlich auch den bisherigen Wirtschaftsverkehr
bestimmen, So ist es z. B. eine Verkennung der letzten Grundlagen
des gesellschaftlichen Wirtschaftens, wenn Owen durch seine Arvbeitsbörse
den „Kredit überflüssig machen‘ will (Simon. S. 223; vgl.
hierzu auch unten 9. Kap.).
Owens Vorschlag wurde in Deutschland von Rodbertus, der
zinen ähnlichen Gedanken schon unabhängig von dem Vorgänger vertreten
hatte („Zur Erkenntnis unserer staatswirtschaftlichen Zustände‘‘, S. 27flg.),
aufgegriffen und zu einem geschlossenen System ausgebaut. Rodbertus
‚kannte nur ein „Spezificum‘ gegen die Krankheit der Gesellschaft: staat -
liche Lohnregulierung‘“ (Dietzel, Rodbertus, I, S. 90). Um
diese durchführen zu können, erfand er den „Normalarbeitstag‘‘: „Die Arbeiter
begehren heute nur einen normalen Zeitarbeitstag ... Ein solcher bloßer
normaler Zeitarbeitstag vermag noch nichts zur Lösung der sozialen Frage
beizutragen ... Er darf nicht bloß nach Zeit, sondern muß außerdem auch
nach Werk normiert werden. Nachdem der normale Zeitarbeitstag in jedem
Gewerk festgestellt worden, muß auch noch in jedem Gewerk das normale
Arbeitswerk solchen Zeitarbeitstages festgesetzt werden: dieienige Quantität