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Anhang zum X. Kapitel.
Die Formeln für das Jahr 0 sind: P 0 = (—1); H 0 = Sp 0 Q 0 .
—Po^o
Demgemäß ist
2piQi _ ViQi + ViQi d—
—PoQi ->oQi
_ (kpp) Qi + (kpo)Qi + • • •
& (PoQi + p'oQ'i + • • •)
—Po Qi
Tc —p 0 Q 1
Probe 1 wird also für den besonderen Fall, in welchem eines der Jahre das
Basisjahr ist, erfüllt.
Wie wir aber bemerkten, folgt daraus keineswegs, daß die Probe im
allgemeinen erfüllt wird. Für den „allgemeinen Fall“ zweier beüebiger Jahre
kann die Probe wie folgt aufgestellt werden: Wenn der Preis jedes Gutes
für das Jahr 1 fe-mal der Preis desselben Gutes für das Jahr 2 ist, dann
muß die Indexziffer für das Jahr 1 (im Ausdruck des Jahres 0), ebenfalls
fc-mal die Indexziffer für das Jahr 2 (im Ausdruck des Jahres 0) sein. Wenn
dies zutreffen soll, verlangt die Probe für den allgemeinen Fall, daß, wenn
= *£=... = *: ist,
P 2 P2 P2
d. h. wenn p% — fcp 2 , Pi — &p 2 , P\ — i'Pz tisw., ist,
Wie aus folgendem zu ersehen ist, wird aber diese allgemeine Probe
nicht erfüllt:
-PiQi fc-P 2 Qi
P\ —Po Qi —Po Qi
werden. Wenn diese Gleichheit bei einem besonderen Werte von (sagen
wir) Q 2 gerade zutrifft, so würde dieselbe offenbar durch die geringste Ab
weichung von diesem Werte aufgehoben werden. Wenn sich z. B. Q 2 ver-
—V 0
ändert, so würde dies auf die linke Seite der angenommenen Gleich-
-2p 0 Qi
heit keinen Einfluß haben, doch würden sich die ersten Güeder im Zähler
und Nenner der rechten Seite ändern. Folglich würde der rechte