Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

24. Begräbnisplätze und Krematorien 
sowie Beerdigungs- und 
Feuerbestattungswesen. 
ei der Einführung der Zivilverwaltung wurden Erhebungen 
über die seither übliche Einrichtung der Begräbnisplätze 
JIL J und über die für die Eeichenbestattung geltenden Bestim 
mungen angestellt. Dabei ergab sich, daß irgend welche Vorschriften 
nicht existierten. Jeder konnte sich an jedem beliebigen Orte be 
graben lassen, eine Freiheit, die sich praktisch freilich auf die Wohl 
habenden beschränkte. Nach der damaligen Eage der Dinge und 
der Kulturstufe, auf der sich die Bevölkerung befand, erschien eine 
einheitliche Regelung, wie sie in Japan besteht, unmöglich; ander 
seits durfte eine für die öffentliche Gesundheitspflege derart wichtige 
Angelegenheit nicht länger sich selbst überlassen bleiben. Deshalb 
wurden im Juni 1896 gewisse den Umständen angepaßte Normen 
festgesetzt und den Distriktbehörden mitgeteilt, damit sie auf dieser 
Grundlage unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse spe 
ziellere Anordnungen treffen sollten. 
Im Gegensätze zu den Formosachinesen bedienen sich die auf 
Formosa lebenden Japaner besonders häufig der Feuerbestattung, weil 
ja die Asche ohne jede Schwierigkeit in die Heimat überführt werden 
kann. Als die Zahl der J apaner immer mehr zunahm, machte sich daher 
das Bedürfnis nach Feuerbestattungsanlagen fühlbar. Man errichtete 
infolgedessen an vielen Orten Krematorien. Ihre Bauart war aber 
so mangelhaft, daß unbedingt eingeschritten werden mußte. Des 
halb wurden auch für die Krematorien allgemeine Normen festgesetzt. 
Sie enthielten u. a. Vorschriften über Bauart und Reinhaltung und 
wurden den Distriktbehörden im Februar 1897 mitgeteilt. Sodann 
wurde im Februar 1906 eine Verordnung über die Begräbnisplätze und 
Ueichenverbrennungsanstalten sowie über die Beerdigung und Ver 
brennung der Reichen erlassen. ^Hiernach wurden alle privaten
	        
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