Full text : Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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B.  Distrikts-  und  Lokalorgane.
Mit  der  Ersetzung  der  Militär-  durch  die  Zivilverwaltung  ging
natürlich  die  Organisation  von  Unterbehörden  Hand  in  Hand  und
mit  dieser  wieder  die  Einrichtung  einer  entsprechenden  sanitären
Verwaltung.  Mit  dieser  wurden  die  Polizeiabteilungen  der  Ken
(Bezirksregierungen)  und  des  Tö-chö  (Inselamt)  beauftragt.  Im
Mai  1897  wurde  die  politische  Einteilung  revidiert.  Es  gab  seitdem
drei  Ken  und  außerdem  drei  Chö  (Distrikte).  Die  Sanitätsverwaltung
bildete  nunmehr  allemal  eine  Unterabteilung  der  sechs  Polizeiabteilungen. ­

Seitdem  erfuhr  die  Behördenorganisation  manche  Veränderung.
Im  November  1901  wurden  die  drei  Ken  abgeschafft  und  die  ganze
Insel  in  20  Chö  eingeteilt.  Demgemäß  wurde  die  Sanitätsverwaltung
nunmehr  von  den  Polizeiabteilungen  dieser  20  Distrikte  besorgt.  Im
Oktober  1909  wurden  die  seitherigen  20  Chö  auf  die  jetzigen  12gebracht.
Bei  jedem  Distriktamte  ist  als  beratendes  Organ  in  hygienischen
und  medizinischen  Angelegenheiten  ein  Sanitätsrat  (Yei'se'i-komon)
bestellt.  Mit  dieser  Funktion  sind  die  Direktoren  der  Regierungshospitäler ­
  betraut.  Ferner  sind  in  allen  bedeutenderen  Ortschaften
als  Hilfsorgane  sogenannte  Kö-i 1 )  angestellt.  Außerdem  bestehen
noch  vier  niedere  Hilfsorgane,  die  sich  sehr  bewährt  haben.  Sie  sind
dazu  bestimmt,  die  angeordneten  Maßnahmen  praktisch  durchzuführen. ­
  Es  sind  erstens  die  aus  der  Zeit  der  chinesischen  Herrschaft ­
  übernommenen  Ho-kö  (Hundertschaften) 2 ),  zweitens  die  von
den  Japanern  organisierten  Sanitätssozietäten,  drittens  die  Vorsteher
der  Gai,  Shö  und  Sha  —  es  sind  dies  die  Bezeichnungen  für  Uandstadt,
Dorf  und  Dorf  der  Wilden  —,  viertens  die  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  Februar  1908  eingerichteten  Korporationen  zur  Bekämpfung
der  Pest.  Als  Sanitätsbeamte  bei  der  Distriktverwaltung  fungieren
gegenwärtig  Distriktvorsteher,  Sanitätsräte,  Polizeioffiziere,  Polizeiinspektoren, ­
  Polizeiärzte,  Sanitätschemiker,  Vizepolizeiinspektoren,
halbbeamtete  Arzte,  Schutzleute 3 )  und  Hilfsschutzleute 4 ).
4 )  vergl.  Abschnitt  9  A
2 )  Ho  =  10  kö,  kö  =  10  Haushaltungen,  Ho-kö  =  Verband  von
100  Haushaltungen
3 )  Japaner  4 )  Formosachinesen

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