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ist, können vorläufig nur solche Personen die Approbation beantragen,
die dazu befähigt sind, sich in Japan als Apotheker eintragen zu lassen.
Demnach kommen für Formosa alle diejenigen Personen in Frage,
die ihr Fachstudium auf einer vom japanischen Unterrichtsministerium
für geeignet erklärten Schule absolviert oder die für Japan vorgeschriebene
Prüfung bestanden haben und somit zur Ausübung
ihres Berufes qualifiziert sind, sich aber nicht in Japan haben eintragen
lassen, sondern nach Formosa gehen. Die Approbation wird
demnach nicht nur schlechthin auf Grund des Lebenslaufes erteilt.
Alle Apotheker in Formosa — 1909 waren es 11 1 ) — sind Japaner.
Die Drogenhändler werden von der Distriktbehörde konzessioniert;
ihr Geschäft besteht zum größten Teile im Vertrieb der sogenannten
chinesischen Drogen. Deshalb nehmen hier die Formosachinesen
an Zahl die erste Stelle ein. Auch einige Ausländer sind zugelassen.
Ende 1909 zählte man 2592 Konzessionierte: 136 Japaner,
2449 Formosachinesen und 7 Ausländer (Chinesen).
Es existieren ferner Arzneimittelmanufakturen; doch ist
dieses Gewerbe sehr primitiv und außerdem nicht von Bedeutung.
Denn die betreffenden Waren werden ganz überwiegend als Fertigprodukte
aus Japan eingeführt. Die Konzession zum Betriebe dieses
Gewerbes wird durch die Distriktbehörde erteilt. Die Zahl der Konzessionierten
belief sich Ende 1909 nur auf 25; es waren 14 Japaner
und 11 Formosachinesen.
Ferner sind diejenigen zu erwähnen, die sich gleichzeitig mit Herstellung
und Verkauf einfacher Hausmittel, auch Geheimmittel, befassen.
Endel909 betrieben 91 Japaner und 186 Formosachinesen dieses
Geschäft. Und schließlich gibt es für den Vertrieb fertiger Hausmittel
noch Wiederverkäufer und Reisende. Ihre Kopfzahl betrug 2254:
628 Japaner, 1621 Formosachinesen und 5 Ausländer (Chinesen).
B. Kontrolle des Arzneimittelverkehrs.
Anfänglich waren Vorschriften über den Arzneimittelverkehr
in der 1896er Verordnung betreffend Apotheker, Drogisten und
Arzneimittelbereiter enthalten. Sie beschränkten sich auf die Forderung,
daß die im japanischen Arzneibuch aufgeführten Arzneimittel
l) abgesehen von den im Staatsdienste stehenden Apothekern
Dielhygienischen Verhältnisse der Insel Formosa.
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