76
B. Reinigung der Häuser, Straßen und Kanäle.
Zweimal im Jahre, im Frühling und im Herbst, werden sämtliche
Häuser auf ganz Formosa einer gründlichen Reinigung unterzogen.
Dabei werden alle Hausgeräte auf den Hof oder auf die Straße getragen
und den Sonnenstrahlen ausgesetzt und alle Räume, auch die
zwischen Zimmerdecke und Dach und die unter dem Fußboden, peinlich
gesäubert. Außerdem sind in einer Reihe von Städten das Müllbeseitigungsgesetz
und das Kanalisationsgesetz in Kraft getreten und
zwar das erstere in Taihoku, Kilung, Giran, Shinchiku, Taichu,
Shöka, Kagi, Tainan, Amping und Takao, das letztere in Taihoku,
Kilung, Giran, Rats, Shinchiku, Taichu und Tainan. Durch diese
Gesetze wird den Privatpersonen die Pflicht übertragen, das in ihrem
Besitze oder unter ihrer Aufsicht stehende Gelände und die zugehörigen
Privatkanäle rein zu halten, während dem Staate auferlegt
wird, das von den Privatpersonen gesammelte Müll abzuführen sowie
die Parkanlagen, Straßen, öffentlichen Kanäle und öffentlichen Bedürfnisanstalten
zu reinigen. In anderen Städten, wo derartige gesetzliche
Anordnungen fehlen, vor allem in Randstädten, werden
diese Arbeiten von den Sanitätskassen oder von den Korporationen
für öffentliche Gesundheitspflege oder auch von den Ho-kö besorgt.