Hypothekenbanken, Siedlungsgesellschaften usw. 0,06 %, bei den übrigen
Schuld- und Rentenverschreibungen 0,10 %, bei Aktien, Genußscheinen
und Bezugsrechten 0,15 %. Außerdem wird seitens der Bank dem Kunden
die halbe Händlersteuer für die Ausführung des Geschäfts an der Börse
(bie zweite Hälfte trägt der andere Vertragsteil) in Rechnung gestellt. Die
Händlersteuer beträgt die Hälfte der Umsatzsteuer für Kunden, die halbe
Händlersteuer also 1 U der Umsatzsteuer.
5. Muß sich der Bankier die Wertpapiere von einem anderen Orte kom
men lassen, oder muß er sie an einem anderen Platze verkaufen, so werden
dem. Kunden diese Sendungsspesen sPorto und Wertversicherung) belastet,
ebenso die verauslagten Telegramm- oder Telephongebühren für Erteilung
des Auftrages an einen anderen Börsenplatz und für die telegraphische
Meldung der Ausführung des Auftrages. In der Regel wird hierfür ein
Pauschalsatz in Anrechnung gebracht.
Die Wert- (Valoren-) Versicherung von Geld- und Wertpapiersendungen be
wirken Banken und Bankiers meist durch eine Versicherungsgesellschaft, da diese,
bei gleichen Garantien, geringere Gebühren als die Post berechnet. Senden
sie z. B. 50 000 RM Effekten, so versichern sie bei einer Transportversicherungs
gesellschaft den vollen Betrag, bei der Post nur „Wert: 500 RM". Sie zahlen
hierfür innerhalb Deutschlands in der 1. Klasse 0.10, in der 2. Klasse 0.15 pro
Mille, von Deutschland nach anderen Ländern, je nach Entfernung und Klasse,
0.25 bis 4 pro Mille. Die 1. Klasse gilt für Effekten, die 2. Klasse für Bargeld,
Sorten, Zinsscheine usw. Für Wechsel und Verrechnungsschecks innerhalb
Deutschlands ist nur ein Drittel, im Verkehr mit dem Ausland nur die Hälfte
der für die 1. Klasse geltenden Prämien zu zahlen.
Beim Verkauf von Effekten erhält der Verkäufer den Börsenpreis
und Stückzinsen, soweit solche usancemäßig berechnet werden. Zu zahlen
hat er Provision, Courtage, Börsenstempel, Umsatzsteuer, Porti usw.
Der neben dem Betrage der Rechnung stehende Vermerk „Wert" soder
auch „val. per" — Valuta per) bezeichnet den Tag, von dem ab der Betrag
im Kontokorrent verzinst wird. An der Berliner Börse verkaufte
Effekten werden Wert zweiten Werktag nach Ausführung, falls Stücke im
Depot liegen, sonst Wert zweiten Werktag nach Lieferung der Stücke gut
geschrieben. Der Käufer wird Wert zweiten Werktag nach Ausführung
belastet.
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