Contents: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Hypothekenbanken, Siedlungsgesellschaften usw. 0,06 %, bei den übrigen 
Schuld- und Rentenverschreibungen 0,10 %, bei Aktien, Genußscheinen 
und Bezugsrechten 0,15 %. Außerdem wird seitens der Bank dem Kunden 
die halbe Händlersteuer für die Ausführung des Geschäfts an der Börse 
(bie zweite Hälfte trägt der andere Vertragsteil) in Rechnung gestellt. Die 
Händlersteuer beträgt die Hälfte der Umsatzsteuer für Kunden, die halbe 
Händlersteuer also 1 U der Umsatzsteuer. 
5. Muß sich der Bankier die Wertpapiere von einem anderen Orte kom 
men lassen, oder muß er sie an einem anderen Platze verkaufen, so werden 
dem. Kunden diese Sendungsspesen sPorto und Wertversicherung) belastet, 
ebenso die verauslagten Telegramm- oder Telephongebühren für Erteilung 
des Auftrages an einen anderen Börsenplatz und für die telegraphische 
Meldung der Ausführung des Auftrages. In der Regel wird hierfür ein 
Pauschalsatz in Anrechnung gebracht. 
Die Wert- (Valoren-) Versicherung von Geld- und Wertpapiersendungen be 
wirken Banken und Bankiers meist durch eine Versicherungsgesellschaft, da diese, 
bei gleichen Garantien, geringere Gebühren als die Post berechnet. Senden 
sie z. B. 50 000 RM Effekten, so versichern sie bei einer Transportversicherungs 
gesellschaft den vollen Betrag, bei der Post nur „Wert: 500 RM". Sie zahlen 
hierfür innerhalb Deutschlands in der 1. Klasse 0.10, in der 2. Klasse 0.15 pro 
Mille, von Deutschland nach anderen Ländern, je nach Entfernung und Klasse, 
0.25 bis 4 pro Mille. Die 1. Klasse gilt für Effekten, die 2. Klasse für Bargeld, 
Sorten, Zinsscheine usw. Für Wechsel und Verrechnungsschecks innerhalb 
Deutschlands ist nur ein Drittel, im Verkehr mit dem Ausland nur die Hälfte 
der für die 1. Klasse geltenden Prämien zu zahlen. 
Beim Verkauf von Effekten erhält der Verkäufer den Börsenpreis 
und Stückzinsen, soweit solche usancemäßig berechnet werden. Zu zahlen 
hat er Provision, Courtage, Börsenstempel, Umsatzsteuer, Porti usw. 
Der neben dem Betrage der Rechnung stehende Vermerk „Wert" soder 
auch „val. per" — Valuta per) bezeichnet den Tag, von dem ab der Betrag 
im Kontokorrent verzinst wird. An der Berliner Börse verkaufte 
Effekten werden Wert zweiten Werktag nach Ausführung, falls Stücke im 
Depot liegen, sonst Wert zweiten Werktag nach Lieferung der Stücke gut 
geschrieben. Der Käufer wird Wert zweiten Werktag nach Ausführung 
belastet. 
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