Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  V.  Proudhon  und  der  Sozialismus  von  1848.  337
So  der  Vorschlag  Proudhon’s  und  seine  Konsequenzen.  Um  seine
Tragweite  zu  verstehen,  müssen  wir  uns  fragen:  1.  Ob  der  Ersatz  der
auf  Sicht  gegen  Bargeld  zahlbaren  Banknoten  durch  Tauschbons  praktisch ­
  möglich  ist;  —  und  2.  in  der  Annahme,  daß  dieser  Ersatz  möglich
sei:  würde  er  die  Folgen  haben,  die  sein  Urheber  davon  erwartet?
1.  Proudhon  stellt  sein  System  als  ein  einfaches  Mittel,  den  Wechsel
zu  verallgemeinern,  hin 1 ).  Das  ist  richtig.  Die  Tauschbank  setzt  ihre
Unterschrift  an  Stelle  der  des  Kundenwechsels,  den  sie  diskontiert.  Auch
heute  tut  der  Aussteller  einer  Banknote  nichts  anderes.  An  die  Stelle
des  Wechsels,  den  die  Banque  de  France  kauft,  und  der  nur  einen  beschränkten ­
  Kredit  genießt,  setzt  die  Banque  de  France  Banknoten,  die
ihre  überall  anerkannte  Unterschrift  tragen  und  einen  fast  unbegrenzten
Kredit  genießen.  Worin  unterscheidet  sich  nun  der  Umlaufbon  Proudhon’s
von  der  Banknote?  Einfach  dadurch,  daß  die  Bank  zu  ihrer  Unterschrift
das  Versprechen  einer  Einlösung  in  Metallgeld  fügt,  d.  h.  in  einer  allgemein ­
  angenommenen  und  nachgefragten  Ware,  während  Proudhon  die
Unterschrift  der  Tauschbank  durch  keine  andere  besondere  Verpflichtung ­
  dieser  Art  ergänzt,  sondern  einzig  dadurch,  daß  alle  ihre  Kunden
Sle  an  Zahlungsstatt  annehmen.
Theoretisch  mag  dieser  Unterschied  unbedeutend  erscheinen,  da
beiden  Fällen  die  Zahlungsfähigkeit  der  Aussteller  des  Kundenweehsels
! le  wirkliche  Garantie  der  Banknote,  wie  des  Tauschbons  ist.  Praktisch
ls t  der  Unterschied  aber  außerordentlich  groß!  Die  Sicherheit,  die  Banker ­
 0  gegen  Bargeld  Umtauschen  zu  können,  gibt  ihr  die  große  Kraft  ihrer
dbreitung,  und  auf  Grund  dieser  Sicherheit  wird  sie  von  der  großen
enge  Unbekannter  angenommen,  die  sie  einzig  infolge  des  Vertrauens,
jw  ihnen  die  Bank  einflößt,  annehmen.  Sie  brauchen  sich  nur  um  die
( jUng s fähigkeit  ^ er  Uank  zu  kümmern.  Ein  „Umlaufbon“,  abgesehen
a von,  daß  er  nur  ein  Anrecht  auf  gewisse  Waren  (wie  sie  die  Kunden
er  Tauschbank  hersteilen)  gibt,  setzt  aber  voraus,  daß  der  Besitzer
wtrauen  in  die  Gesamtheit  der  Kunden  hat,  ein  Vertrauen,  dessen
iikhche  Begründung  er  nur  schwer  mit  Sicherheit  nachprüfen  kann.
I' n f  derartiger  Bon  wird  daher  nur  unter  den  Kunden  der  Bank  umfa
  6l1 ’  anstatt  w ' e  die  jetzige  Banknote  das  ganze  Publikum  zu  umssen.
  Aber  auch  die  Kunden  der  Tauschbank  können  ihre  VerpflichnUr
  d ann  einhalten,  wenn  diese  Bank  nur  Wechsel  erster  Sicherxt
  diskontiert  und  niemals  am  Verfalltage  eine  Zahlungsverweigerung
? ag , e , Ihnen  dami t  mein  Glaubensbekenntnis,  das  ich  mir  ernsthaft  und  reiflich
Uch  wenn  ich  auch  in  jeder  Weise  ein  Freund  der  Ordnung  bin,  so  bin  ich
m  der  vollen  Bedeutung  des  Wortes  Anarchist.“
d.  h  i  ”. le  ganze  Frage  des  Umlaufs  liegt  in  der  Verallgemeinerung  des  Wechsels,
3 tändif? ann ’  ihn  zu  einem  auf  den  Inhaber  lautenden  Wertpapier  zu  machen,  das  beod
 Pr  .».^getauscht  werden  kann  und  auf  Sicht  rückzahlbar  ist,  aber  nur  gegen  Waren
*  , Ulenste “  (Organisation  du  crfedit,  (Euvres,  Bd.  VI,  S.  113-114).
e  and  Rist,  Gesch.  d.  Volkswirtschaft!.  Lehrmemungen.  2.  Aufl.  22
            
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