Arbeitszeit, Zuschläge für Ueberstunden und Sonntagsarbeit.
Line der ersten Verordnungen der neuen Regierung nach der Revolution
war die über die Einrichtung, des Achtstundentages. Ausgenommen waren
diejenigen Berufe, die einen Einfluß auf die Ernährung des deutschen Volkes
haben. Da die Landwirtschaft in erster Linie für die Ernährung des Volkes
zu sorgen hat, wurde in der vorläufigen Landarbeitsordnung eine andere
Arbeitszeit festgelegt.
Die Waldbesitzer waren nun der Meinung, daß auch für die Waldarbeiter die
Verordnung des Achtstundentages nicht gültig sei, sondern auch für diese die
längere Arbeitszeit der Landarbeitsordnung in Frage komme., Hiermit hat sich
aber der Verband, wie auch erfreulicherweise die Mehrzahl der Forstarbeiter,
nicht einverstanden erklärt. In fast allen Forstbezirken wurde der Achtstunden
tag eingeführt und daran festgehalten.
In 31 Tarifen ist der Achtstundentag festgesetzt worden. In 2 Tarifen
ist keine Arbeitszeit festgesetzt, während in eineüi Tarif gesagt wird, daß die
Arbeitszeit 9 Stunden nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme bildet die
Kulturzeit. In' dieser darf die Arbeitszeit in den meisten Tarifen auf
10 Stunden verlängert werden. Eine über die ächstündige Arbeitszeit hinaus
gehende Zeit muß aber als Ueberarbeit angesehen und verrechnet werden. Leider
ist in den Tarifen nicht überall ein Zuschlag für Ueberstunden festgesetzt worden.
Dies muß aber bei dem nächsten Abschluß nachgeholt werden.
Für die preußischen Staatssorsten sowie für den Freistaat Koburg und für
die Klosterforstbezirke im Regierungsbezirk Hildesheim und Hannover wird für
Ueberstunden 50 Prozent und für solche bei Kulturarbeiten 20 Prozent Zu
schlag gezahlt. Einen Zuschlag von 50 Prozent für alle Ueberstunden zahlen
Schwarzburg-Sondershausen und die Stadt Warstein in Westfalen. In . 11 Ab
schlüssen sind 25 Prozent festgelegt. In einem Falle wird jede Ueberstunde
mit 1,50 Mk. entschädigt. In einem anderen Falle wird an Männer über
18 Jahre 75 Pf. und an Frauen über 18 Jahre 40 Pf. für jede Ueberstunde
gezahlt. In 11 Tarifen ist die Entschädiguugsfrage für Ueberstunden nicht
geregelt worden.
Für Sonntagsarbeit wird gezahlt: In den preußischen Staatsforsten bei
Feuerlöschdienst und bei sonstigen naturnotwendigen Arbeiten 20 Prozent.
Ebenso in den Klosterforstreviereu in Hannover und Hildesheini. Den
doppelten Stundenlohn zahlen der Freistaat Koburg und die Stadt Warstein.
7 Tarife enthalten eine Entschädigungssumme von 50 Prozent. In: Tarif
für die Bezirksgeineinschaft der Amtshauptnlaunschaft und Stadt Plauen i. Sa.
sind für jeden über 21, Jahre alten Arbeiter 80 Pf. uiid für die Frauen im
gleichen Alter 50 Pf. als Entschädigung für Sonntagsgeld pro Stunde fest
gesetzt. In 22 Fällen ist eine Entschädigung für Sonntagsarheit nicht vor
gesehen.
Entschädigung für weite Wege von und zur Arbeitsstelle.
Eine alte Forderung der Waldarbeiter war von jeher die Entschädigung
der weiten Wege von und zur Arbeitsstelle. In sehr wenigen Fällen wurde
eine solche gewährt. Bei einer Unifrage, die im Frühjahr 1919 von unserem
Gauleiter in Thüringen , in 40 Forstbezirken vorgestommen wurde, konnte fest-