Full text : Inflation und Geldentwertung

Sinne  der  Befürworter  dieser  „einfachen“  Maßnahme.  (Daß  der
Ersatz  eines  Zahlungsmittels  durch  ein  anderes  an  der  Inflation
nichts  ändert,  ist  oben  ausgeführt  worden.)  Würde  die  Reichsbank ­
  dem  Verkehr  die  zur  Abwicklung  des  Zahlungsgeschäfts  erforderlichen ­
  Mengen  papierner  Zahlungsmittel  vorenthalten,  so
wäre  das  eine  volkswirtschaftlich  nicht  zu  rechtfertigende  Härte,
die  überdies  nicht  den  Erfolg  haben  würde,  daß  durch  sie  die  Inflation ­
  gemildert  würde;  denn  der  Verkehr  und  die  sich  betätigende
Kaufkraft  würden  sich  dann  selbst  die  nötigen  Zahlungsmittel
schaffen.  Auf  die  Einziehung  der  thesaurierten  Noten  durch  eine
Kapitalanlage  wurde  schon  oben  hingewiesen.  Wie  aber  in  aller
Welt  soll  die  Einziehung  der  Noten  und  Kassenscheine  bis  auf  den
früheren  Umlauf  (ausschließlich  der  an  die  Stelle  der  eingesammelten
Goldmünzen  getretenen  Noten)  vor  sich  gehen?
Was  gewöhnlich  nicht  ausgesprochen  (wahrscheinlich  aber  gedacht) ­
  wird:  eine  Einziehung  der  Noten  und  Darlehnskassenscheine
könnte  auf  Grund  der  gegen  ihre  Ausgabe  anstehenden  Kredite
erfolgen.  Zu  mehr  als  90%  sind  die  Kreditnehmer  der  Reichsbank
und  Darlehnskassen:  Kommunen,  Gliedstaaten  und  das  Reich,
afso  öffentlich-rechtliche  Schuldner.  Ob  diese  Schuldner  24Milliarden ­
  Mark  bei  der  Reichsbank  und  10  Milliarden  Mark  bei  den  Darlehnskassen ­
  (Ende  1918)  zurückzahlen  können,  hängt  von  vielen,
heute  noch  ungewissen  Faktoren  ab:  Wirtschaftsentwicklung,  Lage
des  Geld-  und  Kapitalmarkts  und  Anleihe-  und  Steuerpolitik  in
der  nächsten  und  ferneren  Zukunft.  Selbst  wenn  eine  umfangreiche ­
  Rückzahlung  dieser  kurzfristigen  Schulden  der  öffentlichen
Schuldner  (aus  Steuern,  Vermögensabgabe  oder  Anleiheerlösen)
Platz  greifen  würde,  ist  zu  beachten,  daß  erstens  die  von  der
Reichsbank  und  den  Darlehnskassen  ausgewiesenen  Forderungen
nicht  die  gesamten  kurzfristigen  Schulden  darstellen,  mit  denen  jene
Schuldner  belastet  sind.  Auch  die  Banken  haben  erhebliche  Vorschüsse ­
  geleistet,  die  auf  eine  Rückzahlung  warten  (eventuell  durch
einfache  Umbuchung:  Depositen  gegen  Schatzanweisungen,  wodurch ­
  weder  Barmittel  in  Gang  gesetzt  noch  solche  erspart  werden).
Zweitens  —  und  das  ist  entscheidend  —  können  den  in  Rede  stehenden ­
  Schuldnern  die  Mittel  zur  Einlösung  ihrer  Schulden  nicht  nur
in  Noten  und  Darlehnskassenscheinen  zufließen,  sondern  auch  in
Giroguthaben  übertragen  werden.  Nur  insoweit  hierbei  thesaurierte
Noten  aus  ihren  Verstecken  gelockt  und  die  Barreserven  verringert
            
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