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volkswirtschaftliche Pflicht der Steuergesetzgebung sein. Daß eine
Einkommensteuer, wie ich sie plane, im Interesse unserer Volkswirt
schaft liegt, dürste aus folgender Ueberlegung erhellen^ Schon heute
kommt es häufig vor, daß Unternehmer buchmäßig wohl viel ver
dienen, aber in Wirklichkeit stark verschuldet sind und kaum noch den
nötigen Kredit finden, um den für die Einkommensteuer nötigen
Betrag aufzubringen. Wenn man sich dieses vergegenwärtigt, so
wird man einsehen, daß in unserer gegenwärtigen Steuerpolitik ein
böser Rechenfehler ist, denn es hat doch schlechterdings keinen Zweck,
von einem verschuldeten Unternehmer Steuern zu erheben, voraus
gesetzt, daß die Verschuldung nicht durch private Verschwendung ein
getreten ist. Es ist überhaupt, wie des näheren auszuführen ist,
ein steuerlicher Unterschied zwischen den verschiedenen Unternehmen
zu machen, und zwar nach der Art und Weise, wie sie ihren buch
mäßig erzielten Gewinn verwenden. Solange ein Unternehmer den
Gewinn wieder in Neuanlagen oder Warenvorräten investiert, solange
kann der Staat kein Interesse daran haben, diesem Unternehmer, der
voll und ganz im Interesse der Volkswirtschaft handelt, durch zu
hohe Steuern das Blut zu entziehen. Wenn ein Unternehmer in
einem Jahre eine Million Mark verdient, aber den größten Teil
seines Gewinnes in seinem Unternehmen weiter arbeiten läßt und
auf jeden Fall nur 100000 M. für seinen Privatgebrauch entnimmt,
so müßte es dem Staat vollkommen genügen, in diesem Jahre
20000 M. Einkommensteuer von ihm zu erheben; diese Zahlung
wird der betreffende Unternehmer immer leisten können. Ergibt sich,
daß er im nächsten Jahre für seinen Privatgebrauch statt 100000 M.
nunmehr 300000 M. entnimmt, so muß er selbstverständlich 60000 M.
Steuern entrichten. Ich habe wiederholt betont, daß unsere Steuer
politik so aufgebaut sein muß, daß alle Personen mit großem
Einkommen wieder ein Interesse daran haben, Kapital
anzusammeln, also zu sparen, denn aufgehäufte und nicht ver
brauchte Gewinne bedeuten auf jeden Fall zunächst einen Zuwachs
des Volksvermögens. Der Staat müßte also sagen: „Wenn du eine
Million verdienst, aber nur 100000 M. davon ausgibst, dagegen
900000 M. sparst, so belohne ich deine Sparsamkeit dadurch, daß
ich die 900000 M. vorläufig nicht besteuere. Selbstverständlich muß
ich diese Summe zur Vermögenshaftsteuer heranziehen, aber diese
macht ja nur 6 / 10 Prozent aus, während du selbst mit dem ersparten