Contents: Weltwirtschaftsleere und Weltwirtschaft

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volkswirtschaftliche Pflicht der Steuergesetzgebung sein. Daß eine 
Einkommensteuer, wie ich sie plane, im Interesse unserer Volkswirt 
schaft liegt, dürste aus folgender Ueberlegung erhellen^ Schon heute 
kommt es häufig vor, daß Unternehmer buchmäßig wohl viel ver 
dienen, aber in Wirklichkeit stark verschuldet sind und kaum noch den 
nötigen Kredit finden, um den für die Einkommensteuer nötigen 
Betrag aufzubringen. Wenn man sich dieses vergegenwärtigt, so 
wird man einsehen, daß in unserer gegenwärtigen Steuerpolitik ein 
böser Rechenfehler ist, denn es hat doch schlechterdings keinen Zweck, 
von einem verschuldeten Unternehmer Steuern zu erheben, voraus 
gesetzt, daß die Verschuldung nicht durch private Verschwendung ein 
getreten ist. Es ist überhaupt, wie des näheren auszuführen ist, 
ein steuerlicher Unterschied zwischen den verschiedenen Unternehmen 
zu machen, und zwar nach der Art und Weise, wie sie ihren buch 
mäßig erzielten Gewinn verwenden. Solange ein Unternehmer den 
Gewinn wieder in Neuanlagen oder Warenvorräten investiert, solange 
kann der Staat kein Interesse daran haben, diesem Unternehmer, der 
voll und ganz im Interesse der Volkswirtschaft handelt, durch zu 
hohe Steuern das Blut zu entziehen. Wenn ein Unternehmer in 
einem Jahre eine Million Mark verdient, aber den größten Teil 
seines Gewinnes in seinem Unternehmen weiter arbeiten läßt und 
auf jeden Fall nur 100000 M. für seinen Privatgebrauch entnimmt, 
so müßte es dem Staat vollkommen genügen, in diesem Jahre 
20000 M. Einkommensteuer von ihm zu erheben; diese Zahlung 
wird der betreffende Unternehmer immer leisten können. Ergibt sich, 
daß er im nächsten Jahre für seinen Privatgebrauch statt 100000 M. 
nunmehr 300000 M. entnimmt, so muß er selbstverständlich 60000 M. 
Steuern entrichten. Ich habe wiederholt betont, daß unsere Steuer 
politik so aufgebaut sein muß, daß alle Personen mit großem 
Einkommen wieder ein Interesse daran haben, Kapital 
anzusammeln, also zu sparen, denn aufgehäufte und nicht ver 
brauchte Gewinne bedeuten auf jeden Fall zunächst einen Zuwachs 
des Volksvermögens. Der Staat müßte also sagen: „Wenn du eine 
Million verdienst, aber nur 100000 M. davon ausgibst, dagegen 
900000 M. sparst, so belohne ich deine Sparsamkeit dadurch, daß 
ich die 900000 M. vorläufig nicht besteuere. Selbstverständlich muß 
ich diese Summe zur Vermögenshaftsteuer heranziehen, aber diese 
macht ja nur 6 / 10 Prozent aus, während du selbst mit dem ersparten
	        
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