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4. Alle englischen Magazine und Waren, alles englische
Eigentum, wird beschlagnahmt und eingezogen
5. Aller Handel mit englischen Waren ist verboten, jede Ware,
die englischen Ursprungs ist oder aus den englischen Kolonien
stammt, verfällt ebenfalls der Wegnahme. Die Hälfte des Ertrags
des eingezogenen Handelsgutes und Eigentums dient zur Ent
schädigung der durch englische Kaper beraubten Kaufleute
6. Kein Schiff, das unmittelbar von England oder seinen
Kolonien kommt, wird in einem Hafen zugelassen. Jedes Schiff,
das dem auf Grund gefälschter Zeugnisse zuwiderhandelt, wird
nebst der Ladung beschlagnahmt und eingezogen, als ob es eng
lisches Eigentum wäre.
Bei Erlaß des Berliner Dekrets befanden sich die Hansestädte
schon in französischen Händen. Lübeck hatte zuerst mit den Greueln
des Krieges Bekanntschaft gemacht: Blücher hatte sich auf dem
Rückzüge in die Stadt geworfen, am 6. November wurde sie von
den Franzosen erstürmt und war mehrere Tage dem Wüten der
Soldateska preisgegeben. Durch die Plünderung und die
drückenden Requisitionen wurde der Wohlstand Lübecks schwer
mitgenommen. Hamburg sah am 19., Bremen am 20. November
die Feinde in seine Straßen einziehen.
Schon geraume Zeit vorher hatte der Handel gestockt. Die
Einkaufsordres waren infolge des Krieges in Binnendeutschland
zurückgezogen worden. Die Kaufleute versammelten sich zwar auch
im Oktober auf der Hamburger Börse, „aber nicht um Geschäfte
zu machen, sondern um zu kannegießern." Die Unterbrechung des
Postverkehrs mit Wien, Schlesien, Rußland, infolge dessen
Zahlungen ausblieben, erfüllte den Kaufmann mit Besorgnis;
namentlich das Ausbleiben der russischen Post, dann die Konfis
kation englischer Waren auf der Leiziger Blesse brachte arge
Verlegenheiten. Noch am 16. November hatte die Hamburger
Kommerzdeputation Bourrienne 150 000 Mark Crt. überreichen
lassen in Erkenntlichkeit für seine angeblichen unausgesetzten Be
mühungen, die Kriegsbedrängnisse von der Stadt abzuwenden —
drei Tage später ließ Marschall Mortier seine Truppen einrücken.
Die Verkündigung des Berliner Dekrets, die noch vor Ablauf
des November in allen drei Hansestädten erfolgte, erregte allgemeine
Bestürzung. Die englischen Schiffe waren auf Anordnung des