Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

58 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. 
Zunächst für den Eigentümer; denn das Stück Land kann 
er möglicherweise nicht selbst ausnutzen, vielleicht weil er nicht 
am Orte wohnt, vielleicht weil er nicht die nötigen Geldmittel 
oder technischen Kenntnisse besitzt, vielleicht weil der Eigen 
tümer eine verheiratete Frau ist, die andere Pflichten hat, 
oder ein minderjähriges Kind, ein Kranker, oder was man 
eine juristische Person nennt, das heißt, eine religiöse, philan 
thropische oder wissenschaftliche Anstalt. 
Es ist nicht nur ein Vorteil für den Eigentümer, es ist 
auch ein solcher für die Allgemeinheit; denn wenn es nicht 
diese Art der Ausnutzung des Eigentums gäbe, würde der 
Besitz brach liegen bleiben. 
Vorteile auch von der andern Seite für den Pächter: be 
sonders, weil er vielleicht aus Geldmangel das Eigentum nicht 
kaufen könnte; und selbst wenn er über ein kleines Vermögen 
verfügt, ist es für ihn besser es zur Ausnutzung des Landes zu 
behalten; denn wenn er es ganz und gar für den Kauf des 
Landes ausgibt, was kann er dann mit dem Lande machen, 
und wie kann er es anbauen? 
In England — wo seit einigen Jahren die Regierung, 
die Städte oder die örtlichen Behörden im Interesse des 
Anbaus gezwungen sind, den ländlichen Arbeitern auf ihren 
Wunsch Landparzellen zur Verfügung zu stellen, was man in 
England „ullotmenks" nennt — in England stellt man ihnen 
zwei Wege zur Wahl: entweder sie erwerben es als volles 
Eigentum, oder sie nehmen es auf langfristigen Pachtvertrag; 
die meisten bevorzugen das zweite System. Warum? Weil 
ein Bauer, der ein ganz kleines Kapital von beispielsweise 
10 000 Franken besitzt, sofort einsieht, daß er dieses Kapital 
besser zum Ankauf von Ochsen, Pferden und landwirtschaft 
lichen Geräten behält, als daß er es für das eitle Vergnügen 
opfert, voller Eigentümer zu heißen, ohne die Mittel, daraus 
ein Einkommen zu erzielen. 
Der Pachtvertrag stellt sich somit als ein sehr vorteilhafter 
Weg dar für alle, die nicht die Mittel zum vollen Ankauf eines 
Gutes haben, die aber doch, dank diesem System, ein Gut aus 
nutzen und fruchtbar machen können zum Vorteil des ganzen 
Landes. 
Wie man also auf den ersten Blick diesen Pachtvertrag 
ansehn mag, man sieht darin nur Vorteile für beide Parteien 
und für die ganze Gesellschaft. Gleichzeitig scheint ein solcher 
Vertrag vollkommen dem Gerechtigkeitsgefühl zu entsprechen;
	        
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