Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

■60  Aiifangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.
durch  den  aus  dem  Anwachsen  der  Bevölkerung  sich  ergebenden
Druck  keine  verfügbaren  Ländereien  mehr  übrig  außer  den
von  den  Grundbesitzern  mit  Beschlag  belegten,  und  unter
diesen  Umständen  wird  das  Grundeigentum  ein  Monopol.
Seine  Besitzer  können  den  Preis  festsetzen,  wie  sie  wollen,  und
die  Ackerbau  treibende  Bevölkerung,  die  nur  mit  ihrer  Erlaubnis ­
  Zugang  zum  Lande  haben  kann,  muß  den  geforderten
Preis  zahlen.  Der  Pachtpreis  kann  sich  dann  in  einem  Ausmaß ­
  erhöhen,  daß  fast  das  ganze  Erzeugnis  des  Landes  und
der  Arbeit  des  Pächters  von  dem  Eigentümer  in  der  Form  des
Pachtgeldes  vorweggenommen  ist  und  daß  dem  Bauern  kaum
das  zum  Leben  Nötige  bleibt.
Um  das  berühmteste  Beispiel  zu  nehmen  ---  da  ist  Irland,
wo  die  Großgrundbesitzer,  die  luncklorcks,  die  seit  der  Eroberung ­
  zur  Zeit  Cromwell's  sich  dort  niedergelassen  haben,
alle  Ländereien  in  Besitz  genommen  hatten,  und  das  Volk
konnte  dort  nur  zu  völlig  vernichtenden  Preisen  Pachtland
finden.  Diese  Lage  ist  sicherlich  die  Ursache  des  schrecklichen
irischen  Problems  gewesen,  das  England  nicht  lösen  kann.
Doch  ist  die  Pachtfrage  schließlich  gelöst  worden  durch  den
Rückkauf  der  Ländereien  von  seiten  der  Pächter  mit  Hilfe  von
Geldmitteln,  die  ihnen  die  Regierung  vorschoß  —  aber  das
Unglück  war  geschehn.
Doch  hat  die  Agrarfrage  heutzutage  viel  von  ihrer
Schärfe  in  den  sogenannten  demokratischen  Ländern,  und  vor
allem  in  Frankreich,  verloren.  Weshalb?  Weil  es  nicht  mehr
ein  Ansichreißen  von  Land  im  eigentlichen  Wortsinne  gibt.
Durch  das  Gesetz  über  die  gleichmäßige  Teilung  bei  der  Erbschaft, ­
  durch  die  Erleichterungen  bei  Veräußerung  des  Landes,
wie  auch  und  ganz  besonders  infolge  der  geringen  Dichte  der
französischen  Bevölkerung  und  infolge  der  ländlichen  Abwanderung, ­
  ist  genug  verfügbares  Land  vorhanden,  wenn  auch
nicht  für  jedermann,  so  doch  wenigstens  für  die,  welche  Land
wünschen;  und  das  sind  heutzutage  nicht  soviele  wie  einstmals.
Unter  diesen  Umständen  genießen  die  Eigentümer  des
Landes,  die  es  verpachten  wollen,  kein  Monopol,  weder  ein
tatsächliches  noch  ein  rechtliches,  und  sie  sind  nicht  in  der  Lage,
den  Pächtern  das  Gesetz  vorzuschreiben  —  manchmal  schreiben
die  Pächter  es  ihnen  vor.  Deshalb  artet  auch  in  Frankreich
im  allgemeinen  die  Pacht  nicht  in  Ausbeutung  aus.
Nicht  ebenso  war  es  in  den  Ländern  Osteuropas,  wo  es
große  Besitzungen  gab,  wo  das  Land  noch  den  Gegenstand
eines  Monopols  bildet,  und  wo  folglich  der  Pächter  in  einem
            
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